Rentner und Pensionäre könnten laut Stiftung Warentest mehr Zinsen steuerfrei kassieren, wenn sie zu Beginn des Jahres mindestens 64 Jahre oder älter waren. Für 2002 heißt das: Sie müssen vor 1938 geboren sein, wie die Experten in der jüngsten Ausgabe des "Test"-Heftes berichten. Sind beide Ehegatten vorher geboren, bekommt jeder den Altersentlastungsbetrag, wenn er zusätzliche Einkünfte wie Zinsen, Mieten und andere Nebeneinkünfte hat.
40 Prozent bleiben steuerfrei
Von den entlastbaren Einkünften bleiben den Angaben zufolge nach Abzug von Werbungskosten, Betriebsausgaben und eventuellen Freibeträgen 40 Prozent steuerfrei, maximal aber 1.908 Euro pro Jahr. Erfüllen beide Ehegatten die Altersvoraussetzungen, gehen die Zinsen aber nur an einen Partner, könnten sie den Altersentlastungsbetrag auch nur einmal mit maximal 1.908 Euro geltend machen. Auch bei zusammenveranlagten Ehegatten wirde der Betrag in diesem Fall nicht verdoppelt. Eine Halbierung oder Übertragung der nicht ausgeschöpften Steuerentlastung kommt laut Einkommensteuergesetz ebenfalls nicht in Frage.
Beide sollten Eigentümer sein
Dennoch gibt es den Verbraucherschützern zufolge zwei mögliche Auswege: Zum einen das Sparbuch oder Wertpapierdepot auf beide Partner als Eigentümer ausstellen lassen, oder aber einen Teil des Kapitalvermögens auf den Partner umschreiben lassen.