Die Verbraucherzentrale Berlin warnt vor Finanz-Anbietern, die per Telefon an Verbraucher herantreten. Seit einiger Zeit gibt es die »Masche der denkmalgeschützten Steuersparmodelle«. Dazu der Warnhinweis der Verbraucherschützer: »Der telefonische Erstkontakt ist nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verboten und lässt immer einen unseriösen Anbieter erkennen!«
Bedenkliche Erwerbermodelle
Bei den genannten Steuersparmodellen handelt es sich um so genannte »Erwerbermodelle« (vermietete Eigentumswohnungen), die von Immobilienvermittlern weit über Wert verkauft werden. Der Verbraucher fühlt sich auch auf Grund des Hinweises »denkmalgeschützte Steuersparimmobilie« in »staatlicher Obhut«, so dass Zweifel an der Seriosität der Anbieter meist gar nicht aufkommen, erläutert die Verbraucherzentrale.
Widerruf nicht immer möglich
Zehntausende Betroffene wurden bundesweit in den letzten Jahren Opfer krimineller Immobilienanbieter. Allerdings hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom April dieses Jahres (Aktenzeichen: XI ZR 91/99) entschieden, »dass Verbrauchern ein Widerrufsrecht nach dem Haustürwiderrufsgesetz auch heute noch zusteht, wenn ein Kredit zur Finanzierung einer Immobilie quasi an der Haustür abgeschlossen wurde«.