Die Altersteilzeit ist eine tolle Erfindung: Mitarbeitende gleiten aus dem Berufsleben in den Ruhestand - und das meist früher als das gesetzliche Renteneintrittsalter vorlegt. Möglich wird es durch das Blockmodell: Angestellte einigen sich mit der Firma auf vier Jahre, in denen sie in den ersten zwei Jahren voll arbeiten, in den letzten zwei Jahren dann gar nicht mehr, und dafür ein Teilzeitgehalt bekommen, dass in beiden Blöcken gleich hoch ist. Auch individuellere Lösungen sind möglich. In Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen sind klare Absprache festgehalten, wie die Altersteilzeit umgesetzt werden kann. Ansonsten sind Personalabteilung oder der Betriebsrat Hilfen beim Übergang in den Ruhestand. Allerdings gibt es keinen Anspruch auf Altersteilzeit, so die Experten von "Finanztest".
Der Aufstockungsbetrag
Großer Vorteil der Altersteilzeit: Die Arbeitszeit wird zwar halbiert, nicht aber das Gehalt. Denn man bekommt zwar nur 50 Prozent vom letzten Lohn, doch der Arbeitgeber stockt diesen Betrag um 20 Prozent auf - und das steuer- und beitragsfrei, erklärt die Deutsche Rentenversicherung. Allerdings hat der Aufstockungsbetrag einen anderen Effekt: Durch den sogenannten "Progressionsvorbehalt" wird er zwar selbst nicht besteuert, erhöht aber de Steuersatz für das Einkommen. Da beim Finanzamt nur die Steuern auf den Lohn landen, werden am Jahresende Steuern für die Aufstockung fällig.
Hürden bei der Altersvorsorge
Rechtlich gibt es ein paar Hürden, die für die Altersteilzeit genommen werden müssen: Die Mitarbeitenden müssen mindestens 55 Jahre alt sein und in den vergangenen 1080 Kalendertagen (entsprich drei Jahren) sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein - auch Krankschreibung, also Krankengeld, und Arbeitslosigkeit, zählen dazu. Darüber hinaus muss die Altersteilzeit solange dauern, bis frühestens eine Rente beantragt werden kann.
Nicht nur die Corona-Zeit hat die Fragen nach Kurzarbeit und Altersteilzeit wieder aufgeworfen. Gerade in der Industrie sind Phasen der Kurzarbeit gar nicht so selten. Angestellte, die in Altersteilzeit gehen, müssen beachten, dass das Zeitpensum in der Kurzarbeitsphase nicht zu Berechnung der Arbeitszeit in der Altersteilzeit-Phase genutzt wird. Anders sieht es aus, wenn die Kurzarbeit während der Altersteilzeit startet. Arbeiten die Mitarbeitenden bis zur Hälfte der vereinbarten Wochenarbeitszeit, hat das keine Auswirkungen. Arbeiten sie weniger, muss nachgearbeitet werden. Das gilt auch für unbezahlten Urlaub, in den Mitarbeiter vom Chef geschickt werden: Hier wird die Altersteilzeit unterbrochen, die Zeit muss nachgearbeitet werden.
Altersteilzeit: Einige Beispiele
Ein Beispiel: Max Mustermann hat gut verdient und könnte 2021 in Rente gehen, er ist dann 63 Jahre alt. Hätte er drei Jahre lange in Altersteilzeit gearbeitet, bekäme er nun eine Bruttorente von 1667 Euro pro Monat ausgezahlt. Ohne die Altersteilzeit läge dieser Betrag bei 1677 Euro. Der finanzielle Zugewinn wäre also nur minimal.
Ein weiteres Beispiel: Hans Müller lebt in Nordrhein-Westfalen, zahlt Kirchensteuer, ist gesetzlich versichert, hat zwei Kinder, aber keine Freibeträge und verdient rund 2800 Euro im Monat. Nun will er dieses Jahr in Rente, er ist in Altersteilzeit. Die Experten von Finanztest rechnen vor: Nach Abzug aller Steuern und Sozialabgaben bleiben 1081 Euro netto im Monat. Doch dazu kommt die Aufstockung durch den Arbeitgeber. So kommt ein monatlicher Netto-Lohn von 1361,10 Euro zusammen. Der Arbeitslohn vor der Altersteilzeit lag monatlich bei rund 1880 Euro netto.
Ein kinderloser Single, gesetzlich versichert angestellt und nicht in der Kirche aus Baden-Württemberg verdient gut, monatlich bekommt er 5500 Euro brutto. Sein Teilzeitlohn (50 Prozent) läge 2021 brutto bei 2750 Euro vor allen Abzügen. Rechnet man diese Abgaben raus, bleiben 1861 Euro, dazu kommt der Aufstockungsbetrag von 20 Prozent, also 550 Euro. So erhält der Angestellte monatlich 2411 Euro netto. Der Arbeitslohn vor der Altersteilzeit lag bei rund 3310 Euro im Monat.
Wer eine mögliche Altersteilzeit selbst berechnen will, kann dafür den Rechner von "Finanztest" nutzen.
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