Die klassische Riester-Rentenversicherung kommt vor allem für sehr sicherheitsorientierte Sparer in Betracht. Sie ist die derzeit gängigste Riester-Variante. Das liegt zum Teil an der Skepsis vieler Sparer, zum Beispiel in einen Fonds zu investieren. Vor allem aber liegt es daran, dass den Beratern beim Abschluss einer Riester-Versicherung die höchsten Provisionen zufließen. Die Versicherungsvariante ist für die Sparer allerdings besonders teuer.
Höhere Renditen können Fonds-Sparpläne bringen, die sich für Einsteiger unter 40 Jahren deshalb eher lohnen. Allein schon wegen der geringeren Kosten attraktiver sind auch Riester-Banksparpläne, die insbesondere für Sparer ab einem Einstiegsalter von etwa 45 Jahren zu empfehlen sind.
Wie wird die Riester-Versicherung bespart?
Der eigene Sparbeitrag und die staatlichen Riester-Zulagen werden in eine private Rentenversicherung eingezahlt. Das Geld legt die Versicherung am Kapitalmarkt an; etwa 80 bis 90 Prozent in Zinspapieren, den Rest in Aktien und Immobilien.
Seit 2006 gelten für die Riester-Rente Unisex-Tarife, das heißt Männer zahlen genau so viel wie Frauen, um auf die gleiche Rentenhöhe zu kommen. Die Versicherer bieten ihren Kunden auf den Sparanteil einen Garantiezins (Höchstrechnungszins). Für ab 2012 abgeschlossene Neuverträge beträgt er 1,75 Prozent pro Jahr. Anfang 2015 soll der Garantiezins auf 1,25 Prozent sinken. Das ist nicht viel, ist aber verlässlich. Denn der Zins gilt für die gesamte Laufzeit des Vertrags. Er ändert sich nicht, wenn das Zinsniveau sinkt - aber auch nicht, wenn es steigt. Damit können die Versicherer schon zu Beginn des Vertrages dem Kunden eine auf den Cent genaue, lebenslange (Mindest-)Rentenhöhe zusagen.
Schwer durchschaubar
Weniger vorhersehbar sind dagegen die restlichen Komponenten, aus denen sich später einmal die tatsächliche Gesamtverzinsung der Riester-Rentenversicherung ergibt. Denn die Anbieter müssen ihre Kunden zwar an ihren laufenden Überschüssen beteiligen, die jährlich gutgeschrieben werden und dann unverfallbar sind. Wie hoch die künftigen Überschussbeteiligungen tatsächlich ausfallen, weiß aber niemand. Und auch der sogenannte Schlussüberschuss ist keine feste Größe und lässt sich eben erst am Ende der Vertragslaufzeit genau beziffern. Deshalb sollten Kunden besser nur mit der garantierten Rente kalkulieren.
Ein weiterer Fallstrick ist die Transparenz der Kosten in den Riester-Versicherungen. Denn was genau und zu welchem Zeitpunkt mit dem Geld passiert und was da berechnet wird, ist selbst für Experten oft undurchschaubar. Dabei sind die Kosten und Provisionen bei vielen Verträgen leider gewaltig. Sie werden von der monatlichen Rate (Prämie) des Sparers abgezogen, nur der Rest wird mit dem Garantiezins verzinst.
Wer länger lebt, profitiert
Zwischen 2008 und 2014 haben neu abgeschlossene Riester-Rentenversicherungen laut der Erhebung der Rating-Agentur Assekurata eine laufende Verzinsung zwischen 4,36 und 3,35 Prozent gebracht. Eine auf den ersten Blick durchaus akzeptable Leistung. Diese Zahlen sagen aber eben nur sehr wenig darüber aus, wie rentierlich eine Versicherung einmal in Zukunft sein wird.
Damit nicht genug: Die Rentenhöhe wird bei dieser Riester-Form auch durch die Lebenserwartung der Kunden bestimmt. Eine private Rentenversicherung wird nämlich umso rentabler, je länger der Versicherte lebt und je eher andere Mitversicherte sterben.
Warum ist das so? Um diesen Zusammenhang zu verstehen, muss man die Arbeitsweise einer Versicherung kennen. Und die funktioniert wie folgt: Zwar hat jeder Kunde einen persönlichen Mindestanspruch, es gibt aber nur ein Auszahlkonto für alle, und das "verwaltet" der Versicherer. Stirbt nun ein Kunde - egal, ob als Einzahler oder Rentner - fällt das gesamte rechnerische Guthaben dem Versicherer zu. Das Geld, oder zumindest ein Teil davon, kommt dann in den allgemeinen Riester-Topf.
Kompliziertes Erbe
Damit haben wir auch gleich ein weiteres Problem angesprochen: Riester-Versicherungsersparnisse sind nur bedingt vererbbar. Damit die Erben beim Tod eines Riester-Sparers nicht leer ausgehen, kann entweder eine Hinterbliebenenrente vereinbart werden oder auch eine Rentengarantiezeit, in der ein Begünstigter die Riester-Rente des verstorbenen
Sparers erhält. Allerdings fällt die Rente dann auch niedriger aus, außerdem müssen die staatlichen Zulagen und Steuervorteile zurückerstattet werden.
Eine Ausnahme gilt, wenn der nicht getrennt lebende Ehegatte des Verstorbenen erbt. Er oder Sie muss keine Rückzahlungen leisten, wenn das ererbte Riester-Kapital in einen eigenen Riester-Vertrag eingezahlt wird.
Schwieriger Rentabilitätsvergleich
Das noch zum Schluss: Ein Rentabilitätsvergleich von Rentenpolicen mit anderen Geldanlagen ist extrem schwierig. Sicher ist, dass Mindestverzinsung und garantierte Rentenhöhe ihren Preis haben.
Untereinander sind die Versicherungen noch am ehesten anhand der garantierten Rentenhöhe vergleichbar - zumindest sofern Vertragsbeginn und Laufzeit identisch sind. In jedem Fall macht es Sinn, sich einmal ausrechnen zu lassen, wie alt man werden muss, um alle eingezahlten Beiträge und Zulagen wirklich zurück zu bekommen. Im Zweifel geben zum Beispiel auch die örtlichen Verbraucherzentralen Hilfestellung beim Beurteilen von Angeboten.
Hände weg von fondsgebundenen Verträgen
Gar nicht erst in Betracht ziehen sollten Sie aber eine ganz besondere Spielart des Riester-Sparens, die fondsgebundene Riester-Rentenversicherung. Dabei werden Sparanteile in Investmentfonds angelegt. Hier ist äußerste Vorsicht angebracht! Denn in kaum einem anderen Geldanlage-Vehikel lassen sich mehr Kosten verstecken. Zum Teil mehr als 20 Prozent, so haben Analysten ermittelt, können sie ausmachen. Genau das aber macht fondsgebundene Policen so beliebt bei Vertretern im Wohnzimmer, aber auch bei Beratern in Banken und Sparkassen. Tipp: Wer mit Fonds riestern will, wählt ein reinrassiges Angebot. Wer den Garantiezins will, der greift zum Angebot ohne Fondsanlage. Offerten, die
beides versprechen, kosten Sparer nur Renditechancen.
Das kostet der Anbieterwechsel
Und was, wenn Sie mit Ihrer Versicherung nicht zufrieden sind? Einmal abgeschlossen, ist der Ausstieg aus einer Riester-Police kompliziert, oft sogar ein Verlustgeschäft. Zum einen berechnen die Anbieter bei Vertragsbeendigung Stornogebühren. Zum anderen gehen in den ersten Jahren Verwaltungs- und Abschlusskosten von den eingezahlten Beiträgen ab. Das übertragbare Restguthaben ist so zumindest anfangs niedrig.
Mit dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz, das Mitte 2013 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber die Wechselkosten aber zumindest etwas begrenzt. Beim alten Anbieter werden die Kosten auf maximal 150 Euro gedeckelt, der neue Anbieter darf maximal 50 Prozent des übertragenen Kapitals für die Berechnung der Abschluss- und Vertriebskosten heranziehen.
Das Problem der Wechselkosten lässt sich allerdings auch mit einem Kniff umgehen: Jede Riester-Police, auch einen fondsgebundenen Vertrag, kann man kostenfrei ruhen lassen. Das bedeutet: Man zahlt nichts mehr ein und lässt das bisher Gezahlte bis zum Ende des Vertrages unberührt. Und dann? Einfach einen zweiten, je nach Alter und persönlichem Belang besser passenden Riester-Vertrag abschließen! Gesetzlich sind nämlich jedem Bürger zwei Riester-Verträge erlaubt.