Auch Saarland und Bremen profitieren künftig von Ausnahmen von Schuldenbremse
Trotz knapper Haushaltskassen dürfen auch Bremen und das Saarland künftig von den neuen Verschuldungsregeln für die Bundesländer profitieren. Das Kabinett beschloss dazu am Mittwoch eine Änderung des sogenannten Sanierungshilfengesetzes, wie das Bundesfinanzministerium mitteilte. Beide Länder erhalten seit mehreren Jahren jeweils 400 Millionen Euro jährlich an Sanierungshilfen aus dem Bundeshaushalt, was an strenge Vorgaben geknüpft ist.