Die Spekulationssteuer soll verhindern, dass Wohlhabende mit kurzfristigem An- und Verkauf von Immobilien oder anderem Besitz steuerfrei Geld scheffeln. Doch das gilt nicht für alle Luxusgüter.
Siemens-Chef Joe Kaeser spricht sich im stern für eine Grundversorgung im Alter aus, für höhere Spekulationssteuern, und er outet sich als "Jamaika"-Fan.
Die Spekulationssteuer wurde 1997/98 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Ist sie es auch für die Jahre ab 1999 ergeben sich für Anleger ganz neue Möglichkeiten.
Auch bei innerhalb einer Familie abgeschlossenen Grundstücksgeschäften kann die so genannte Spekulationssteuer zum Tragen kommen. Irrtümlicherweise denken immer noch Viele, dass es ein Ehegatten- oder Familienprivileg gibt.
Das Bundesverfassungsgericht schafft mit seinem aktuellen Urteil zur Spekulationssteuer keine klaren Fronten. Für Geldanleger lohnt es sich, weiter zu kämpfen.