Wirtschaftskrise Bruttolöhne sinken erstmals seit 1949

Das gab es noch nie seit Bestehen der Bundesrepublik: Der durchschnittliche Bruttoverdienst ist im Krisenjahr 2009 um 0,4 Prozent auf 27.648 Euro gesunken. Besonders betroffen war das Verarbeitende Gewerbe.

Die Arbeitnehmer in Deutschland haben im vergangenen Jahr erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik weniger Geld verdient. Der durchschnittliche Bruttoverdienst sank 2009 um 0,4 Prozent auf 27.648 Euro, wie das Statistische Bundesamt am Mittwoch in Wiesbaden mitteilte.

Verantwortlich für den Rückgang seien hauptsächlich der Ausbau der Kurzarbeit und der Abbau von Überstunden in Folge der Wirtschaftskrise, hieß es. Auch habe sich die neue Buchung der Beiträge zur privaten Krankenversicherung als Sozialbeitrag negativ ausgewirkt.

Seit Januar 2009 besteht für alle Bürger eine Krankenversicherungspflicht. Die Arbeitgeberzuschüsse zur privaten Krankenversicherung, die bisher den Bruttolöhnen zugerechnet wurden, werden jetzt als Arbeitgebersozialbeitrag klassifiziert. Doch auch ohne diese Neuklassifikation wären die durchschnittlichen Bruttoverdienste den Angaben zufolge gesunken, allerdings nur um 0,2 Prozent.

Arbeitszeitguthaben lassen Stundenlohn steigen

Im Gegensatz zu den Pro-Kopf-Verdiensten sind die Bruttoverdienste je Stunde um 3 Prozent gestiegen. Grund ist vor allem der Abbau von Guthaben auf Arbeitszeitkonten. Die Arbeitnehmer erhielten laut Bundesamt 2009 das Entgelt für die Arbeit, die sie in den Vorjahren bereits erbracht haben.

Besonders stark betroffen war den Statistikern zufolge das Verarbeitende Gewerbe, also Industriebetriebe, die Rohstoffe und Zwischenprodukte weiterverarbeiten und dabei auch Endprodukte erzeugen. Hier sanken die Pro-Kopf-Verdienste um 3,6 Prozent, während auf Stundenbasis ein Zuwachs von 4,4 Prozent zu beobachten war. Auch die Lohnstückkosten, die die Relation von Arbeitskosten und Wertschöpfung darstellen, stiegen in diesem Wirtschaftsbereich mit plus 15,3 Prozent besonders stark.

Bei der Berechnung des gesamtwirtschaftlichen Durchschnittsverdienstes werden nach Angaben der Statistikbehörde alle Arbeitnehmer einbezogen - geringfügig Beschäftigte wie Vorstandsmitglieder, Angestellte wie Beamte. Auch alle Entgelte - Weihnachts- und Urlaubsgeld, Zulagen und Prämien - fließen in die Berechnung ein.

APN/AFP