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Eigenbedarf Mieter müssen räumen

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Vermietern bei Eigenbedarfskündigungen ausgebaut: Fällt nach einer Wohnungskündigung der Grund weg, muss der Mieter trotzdem gehen.

Die Eigenbedarfskündigung für eine Mietwohnung gilt auch, wenn der Kündigungsgrund nachträglich wegfällt. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe und stärkte das Recht von Vermietern. Damit wiesen die Richter die Schadensersatzklage einer Frau gegen ihren ehemaligen Vermieter zurück. Der Deutsche Mieterbund kritisierte das Urteil als "höchst problematisch und schwer nachvollziehbar".

Der Vermieter hatte das Mietverhältnis im November 1999 gekündigt, weil er die Wohnung für seine Schwiegermutter benötigte. Die Mieterin widersprach dieser Kündigung und wurde in zwei Instanzen zur Räumung der Wohnung verurteilt. Ende September 2001 zog sie aus. Nachträglich erfuhr sie, dass die Schwiegermutter des Vermieters bereits im Juni 2001 gestorben war. Daraufhin verlangte sie vom Vermieter einen Ersatz für die Umzugskosten, weil der Eigenbedarfsgrund nicht mehr gelte.

Hin und Her im Instanzenzug

Das Amtsgericht Hamburg wies die Klage zurück, vor dem Landgericht erhielt die Mieterin jedoch Recht. Der BGH widersprach diesem Urteil. Eine zunächst wegen Eigenbedarfs erklärte Kündigung werde nur dann unwirksam, wenn der Eigenbedarf vor Ablauf der Kündigungsfrist entfalle, hieß es zur Begründung. Falle der Eigenbedarf hingegen wie im vorliegenden Fall erst nach Ablauf der Kündigungsfrist weg, gelten die Rechte aus dem Mietvertrag nicht mehr. Damit wollen die Richter vermeiden, dass Mieter, die eine Wohnung trotz rechtswirksamer Kündigung nicht räumen, besser gestellt werden als vertragstreue Mieter.

Mieterbund: Prüfung des Eigenbedarfs zulassen

Der Deutsche Mieterbund hält diese Argumentation nicht für plausibel. "Ob die Eigenbedarfskündigung wirksam ist oder nicht, wird in vielen Fällen erst durch den Räumungsprozess entscheiden", sagte Mieterbund-Direktor Franz-Georg Rips. Er bezeichnete die Auffassung des Gerichts als problematisch, nach der der Mieter nur gegen die Kündigung prozessiere, um Zeit zu gewinnen. Das Recht auf eine gerichtliche Prüfung der Eigenbedarfskündigung dürfe nicht als pflichtwidrig gebrandmarkt werden: "Letztlich muss der Mieter die Chance haben, um seine Wohnung als Lebensmittelpunkt zu kämpfen."

DPA DPA

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