Wildes Getrampel, nächtliches Geschrei, schräges Musizieren - Kinder strapazieren nicht nur die Trommelfelle ihrer Eltern. Auch die Nachbarn bekommen manchmal mehr von wilden Tobereien und spontanen Gefühlsausbrüchen der lieben Kleinen mit, als ihnen lieb ist. Gerade in Mehrfamilienhäusern lebt man schließlich Wand an Wand, oder - noch schwieriger - Decke an Boden.
Die Zeitschrift "Finanztest" hat zusammengetragen, was das Mietrecht zum Thema Kinderlärm, Hausmusik und Kinderwagen-Blockaden im Hausflur zu sagen hat. Grundsätzlich steht das Gesetz dabei auf Seiten der Kinder, die kann man schließlich nicht einfach ausschalten. Völlige Narrenfreiheit haben Kinder aber nicht - es gibt Grenzen des Zumutbaren, auf deren Einhaltung die Eltern achten müssen.
