
Stolperfalle Kinderwagen. Mieter mit Kind dürfen ihren Kinderwagen im Hausflur stehenlassen, wenn es ihnen nicht zuzumuten ist, diesen mit in die Wohnung zu nehmen (etwa, weil ein Aufzug fehlt). Es muss aber stets genug Platz bleiben, dass die Bewohner im Brandfall das Haus zügig verlassen können. Pauschale Abstell-Verbote in der Hausordnung sind für Kinderwagen laut "Finanztest" unwirksam. Tretroller, Kinderfahrräder etc. müssen aber anderweitig abgestellt werden.
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