Arbeit "Ich-AG" muss Rentenbeiträge zahlen

Irgendwann erwischt es jeden: Ab dem 1. August müssen auch Selbständige, die bisher vom Staat einen Zuschuss für die Gründung einer "Ich-AG" bekommen haben, Rentenbeiträge bezahlen.

Selbstständige, die von der Bundesagentur für Arbeit einen Existenzgründerzuschuss für "Ich-AGs" erhalten, müssen ab dem 1. August ohne Ausnahme einen monatlichen Mindestbeitrag von 78 Euro für die gesetzliche Rentenversicherung bezahlen. Das gab die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) am Donnerstag in Berlin bekannt.

Bisher waren Existenzgründer von den Beiträgen freigestellt, wenn sie regelmäßig nur einen Gewinn bis zu 400 Euro pro Monat erzielten. Diese Freistellung endet jedoch zum 31. Juli, die Betroffenen werden nun über ihre zukünftige Beitragspflicht benachrichtigt.

Laut BfA soll der Existenzgründungszuschuss insbesondere die soziale Absicherung - beispielsweise die Altersvorsorge - gewährleisten. Eine Beitragszahlung sei daher auch bei einer geringfügig selbstständigen Tätigkeit zu leisten.

Für weitere Fragen hat die Bundesversicherungsanstalt unter der Nummer 0800 333 1919 ein kostenloses Servicetelefon eingerichtet.

AP
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