Hartz IV Was Langzeitarbeitslose beachten müssen

Das Arbeitslosengeld II - besser bekannt als "Hartz IV" - ersetzt die frühere Arbeitslosen- bzw. Sozialhilfe. Wann steht es Ihnen zu, was müssen Sie dafür tun und wie kommen Sie an Unterstützung vom Staat, wenn Sie nicht arbeitslos sind? Wir haben die wichtigsten Tipps für Sie zusammengestellt.

Nach dem Bezug von Arbeitslosengeld I endet der Anspruch auf Unterstützung durch die Agentur für Arbeit. Wer bis jetzt noch keine neue Tätigkeit gefunden hat, kann Arbeitslosengeld II (ALG II) beantragen. Der Name setzt sich aus dem offiziellen Titel "Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" und dem Mitentwickler Peter Hartz zusammen. Mittlerweile bezeichnet selbst die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld II als "Hartz IV".

Das ALG II ersetzt die frühere Arbeitslosen- bzw. Sozialhilfe. Damit kommt nicht mehr die Arbeitslosenversicherung, sondern die Gemeinschaft der Steuerzahler für die Grundversorgung eines Langzeitarbeitslosen auf. Dementsprechend eng sind die Kriterien zur Bewilligung von ALG II gefasst. Das vorhandene Vermögen und die Einkünfte dürfen bestimmte Grenzen nicht überschreiten.

Vermögensfreigrenzen

Zum persönlichen Vermögen gehören Immobilien, Autos, Lebensversicherungen, Bankguthaben und Bargeld, aber auch Schmuck und Wertgegenstände. Allerdings wird Sie niemand zwingen, persönliche Erbstücke oder vergleichbares auf den Hartz IV Satz anzurechnen - hier gilt die Verhältnismäßigkeit. Auch ein angemessenes Auto dürfen Sie weiterhin fahren, da es als Mobilitätsgarantie für den neuen Job angesehen wird.

Die Schongrenze für Vermögen für die Altersvorsorge beträgt 250 Euro pro vollendetem Lebensjahr jeweils für den Hartz-IV-Empfänger und seinen Partner, maximal jedoch für jeden 16.250 Euro.

Für sonstiges Vermögen gilt zusätzlich ein Freibetrag von 150 Euro pro vollendetem Lebensjahr. Insgesamt 3100 Euro für jeden bleiben auf jeden Fall anrechnungsfrei, maximal kann der Freibetrag für jeden 9750 Euro betragen. Das Schonvermögen für hilfebedürftige Minderjährige beträgt 3100 Euro.

In diversen Foren im Internet kursieren Vorschläge, wie man sein erspartes Vermögen am besten sichern und trotzdem Hartz IV beantragen kann. Viele Betroffene schlagen vor, Bargeld engen Freunden oder nicht im gleichen Haushalt lebenden Verwandten mit der Bitte um zinsbringende Anlage zu übergeben. Doch Vorsicht: Wer seine wahre Vermögenssituation verschleiert, begeht einen Betrug, der strafrechtlich geahndet wird.

Mietzuschüsse gehen extra

Wie hoch die Hartz IV-Leistungen sind, hängt von der Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft ab: So erhalten Singles und Alleinerziehende den vollen Regelsatz in Höhe von 359 Euro monatlich. Paare erhalten pro Person 90 Prozent des Regelsatzes oder 323 Euro. Zusätzlich gibt es für familiäre Bedarfsgemeinschaften pro Kopf weitere Unterstützung. Für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres erhalten Sie 215 Euro. Für Kinder ab Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres bekommen Sie 251 Euro, ab dem 14. Geburtstag sind es 287 Euro. Volljährige, die noch keine 25 Jahre alt sind und ohne Zustimmung der Grundsicherungsstelle nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, erhalten ebenfalls 287 Euro.

Zusätzlich gibt es Zuschüsse für Wohnung und Heizung. Der Bedarf von Schwangeren, Menschen mit einem körperlichen Handicap oder Alleinerziehenden wird meist höher eingeschätzt. Wie viel Ihnen tatsächlich zusteht, kann nur in einem persönlichen Gespräch mit Ihrer zuständigen Stelle für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld in Ihrem Bezirk geklärt werden.

Nicht nur Arbeitslose beziehen Hartz IV

Dabei ist die Bezeichnung Arbeitslosengeld II irreführend: Auch Arbeitnehmer, die mit ihrem Verdienst und dem ihrer Familie unter den Bedarfsätzen liegen, können als Unterstützung ALG II beantragen. Auch Selbständige, die mit ihrer Tätigkeit unter dem Existenzminimum liegen, können als "Hartz IV-Aufstocker" zusätzlich Geld erhalten.

Im vergangenen Jahr legte die Bundesregierung als steuerfreies, sächliches Existenzminimum für Alleinstehende 7140 Euro jährlich (monatlich 595 Euro) fest, bei Ehepaaren und Familien mit Kindern erhöht sich die Summe. Aber auch wer es aus eigenen Mitteln schafft, seinen Lebensunterhalt gerade so zu decken, kann auf staatliche Unterstützung für die Erstausstattung der Wohnung, Babyartikel beim Familienzuwachs oder Zuschüsse zu Klassenreisen der Kindern hoffen.

Erhöhter Druck auf Arbeitslose

Immer wieder spricht die Arbeitsagentur im Zusammenhang mit Hartz IV von "fordern und fördern". Denn es gilt das Grundprinzip: Jeder Arbeitssuchende muss sich bemühen, aus eigener Kraft wieder für seinen Lebensunterhalt aufkommen zu können. Deshalb muss jede Arbeit - wenn sie denn nicht sittenwidrig ist oder die körperliche Eignung des Arbeitslosen für seinen eigentlichen Beruf gefährdet - angenommen werden.

Insofern dürfen Hartz IV-Empfänger auch Angebote von Zeitarbeitsfirmen für die Vermittlung als "Leiharbeiter" an verschiedene Unternehmen nicht abgelehnen. Die Arbeitsagentur verspricht sich von dieser Maßnahme eine spätere Festanstellung aus der Zeitarbeit heraus. Zeitarbeit ist aber zweischneidig: Denn die Beschäftigung von Mitarbeitern aus Zeit- oder Leiharbeitsfirmen bietet für Arbeitgeber gerade in Krisenzeiten die einfache Möglichkeit, Mitarbeiter schnell wieder entlassen zu können und so wirksam Kosten einzusparen. Insofern ist es unsicher, ob der Einsatz als Leiharbeiter wirklich den erhofften neuen Job auf dem ersten Arbeitsmarkt verschafft.

Auch der Umzug in eine andere Stadt wird vom Gesetzgeber zumindest für Alleinstehende als zumutbar eingestuft. Allerdings sind Ausnahmen, z.B. für alle, die nahe stehende Verwandte pflegen, durchaus möglich.

Widerspruch möglich

Wer Hartz IV erhält und eine ihm angebotene zumutbare Arbeit nicht annimmt, muss mit finanziellen Sanktionen rechnen. Das bedeutet, das Hartz IV-Grundeinkommen kann für ein Vierteljahr um 30 Prozent gekürzt werden. Allerdings können Sie sich auch hier durch einen schriftlichen Widerspruch gegen Entscheidungen des Amtes wehren.

Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, bleibt der - für den Kläger kostenfreie - Gang zum Sozialgericht. Viele mit der Hartz IV-Gesetzgebung verbundenen Entscheidungen sind hart umstritten. Bevor Sie alleine den Kampf gegen die Bürokratie und die Ämter aufnehmen, sollten Sie mit Hilfe von Gewerkschaften oder Selbsthilfegruppen die Möglichkeit von Sammelklagen prüfen und Fallbeispiele sammeln, die Ihrem Fall ähneln.

Aktive Jobsuche und Weiterbildungen sind wichtig

Für Bezieher von Arbeitslosengeld II ist es sehr wichtig, sich aktiv zu bemühen, sich und seine Familie wieder aus eigener Kraft versorgen zu können. Nach dem Prinzip "fordern und fördern" müssen alle Weiterbildungs- und Schulungsangebote angenommen werden. Der Arbeitssuchende soll zeigen, dass er sich aktiv um eine Verbesserung seiner Lebensumstände bemüht. Ähnlich wie bei der Ablehnung einer zumutbaren Arbeit, drohen auch hier Sanktionen. Das kann so weit gehen, dass für einen bestimmten Zeitraum gar keine Hartz IV-Leistungen mehr überwiesen werden. In diesem Fall kann die Grundsicherungsstelle allerdings Lebensmittelgutscheine aushändigen.

Mit den Hartz IV-Leistungen wird das Existenzminimum abgesichert. Deshalb führen einmalige oder laufende Einkünfte vielfach zu einer Anrechnung auf die Leistungen. Sie müssen der Grundsicherungsstelle mitgeteilt werden - ein kleiner Lottogewinne ebenso wie ein kurzer Aushilfsjob als Saisonarbeiter. Dies gilt auch für kleine Zuverdienste der im Haushalt lebenden Kinder. Aber auch hier gibt es Freibeträge: Grundsätzlich kann jede im Haushalt lebende Person 100 Euro im Monat abzugsfrei hinzuverdienen. Bei höheren Verdiensten folgt eine gestaffelte Anrechnung auf den Hartz IV-Satz. In der Regel dürfen bis zu einem Gehalt von 1200 Euro bis zu 20 Prozent des Verdienstes behalten werden.

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