Beim Gutscheinsystem für die private Arbeitsvermittlung gibt es offenbar weiterhin viel Missbrauch. Wie die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" berichtet, wurde bei Kontrollen 2004 und 2005 festgestellt, dass rund ein Drittel der eingelösten Gutscheine für die Vermittlung Arbeitsloser nicht gerechtfertigt waren. Zudem sei das 2003 eingeführte Gutschein-Verfahren, das den Vermittlern pro Erfolgsfall 2000 Euro garantiert, wirkungslos, schreibt die Zeitung unter Berufung auf einen vertraulichen Bericht des Bundesrechnungshofes.
Keine wesentliche Entlastung durch Gutscheine
Die Bundesagentur für Arbeit hat demnach im vergangenen Jahr 61,4 Millionen Euro und 2004 rund 74,7 Millionen Euro für Vermittlungsgutscheine eingelöst, die private Vermittler eingereicht hatten. Nach der Rechtslage haben Arbeitnehmer Anspruch auf die Ausstellung solcher Gutscheine für die Vermittlung durch Private, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten von der Arbeitsagentur in eine Beschäftigung vermittelt worden sind. In seinem neuen Prüfbericht an die Bundesagentur komme der Bundesrechnungshof zu dem Ergebnis, dass das Gutscheinverfahren keine wesentliche Entlastung auf dem Arbeitsmarkt bewirkt habe, so die Zeitung.
Bei den untersuchten Agenturen stellten die Prüfer in 35 Prozent (2004) und 33 Prozent (2005) der Fälle Missbrauch oder vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte Mitnahmen fest. Als rechtmäßig, aber missbräuchlich bezeichnet der Rechnungshof demnach, wenn etwa Arbeitslose von privaten Vermittlern an Konkurrenten oder sogar an Ehepartner vermittelt und dafür die Gutscheine bei den Arbeitsagenturen einlösen würden. Bereits Anfang 2005 hatte eine Untersuchung des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung ergeben, dass die Gutscheine für private Arbeitsvermittler in der Praxis kaum eine Rolle spielten und missbrauchsanfällig seien. Demnach war jeder fünfte Gutschein eingelöst worden, obwohl der Arbeitslose sich den neuen Job selbst gesucht hatte.