Die Bundesagentur für Arbeit (BA) überweist nach eigenen Angaben monatlich rund 25 Millionen Euro zu viel an die Krankenkassen, weil sich in das Computerprogramm nicht der ermäßigte Beitragssatz für Bezieher von Arbeitslosengeld II eingeben lässt. Von Januar bis August wären damit Überzahlungen von rund 200 Millionen Euro aufgelaufen, zu denen monatlich 25 Millionen Euro hinzukommen. Die Krankenkassen kämpfen ihrerseits damit, dass Neu- und Abmeldungen von Arbeitslosengeld-II-Beziehern falsch übermittelt wurden und bei den Krankenkassen korrigiert werden müssen.
Die Software-Probleme der BA beim Arbeitslosengeld II könnten den Steuerzahler einen dreistelligen Millionenbetrag kosten. Zu viel gezahlte Krankenkassenbeiträge in Höhe von bislang 200 Millionen Euro kann die Behörde nicht vom Softwareentwickler T-Systems zurückfordern, wie eine BA-Sprecherin am Montag einräumte. Mit der Telekom-Tochter sei als Obergrenze für Schadenersatzforderungen auf Grund von Mängeln der Software vertraglich eine Summe von fünf Millionen Euro festgelegt. "Mehr dürfen wir nicht", sagte die Sprecherin der Agentur Reuters.
Krankenkassen bremsen Rückerstattung
Wenn die Krankenkassen der BA die zu viel gezahlten Beiträge nicht erstatten, bliebe somit der Steuerzahler auf dem Schaden sitzen, weil das Arbeitslosengeld vom Bund aus Steuermitteln finanziert wird. Beim Verband der Angestellten-Krankenkassen (VdAK), der federführend zuständig ist für das Thema, hieß es, bislang lasse sich über eine Erstattung der Überzahlungen nichts sagen. Zunächst müsse die BA die Software-Probleme endgültig beheben. "Für die Krankenkassen entsteht ein erheblicher Mehraufwand", sagte eine VdAK-Sprecherin. "Da muss man auch prüfen, ob nicht eine gewisse Entschädigung angemessen ist."
Wann das Software-Problem behoben sein wird, ist offen. Der Softwarelieferant T-Systems teilte mit, im Laufe des Septembers werde eine neue Version des Computerprogramms geliefert, die eine flexiblere Anpassung an neue Berechnungsparameter erlaube. Die BA will die neue Version vor der Inbetriebnahme aber zunächst ausführlich testen. Eine am 11. Juli eingeführte Aktualisierung des Computerprogramms war mit Fehlern behaftet gewesen und hatte zu massiven Problemen geführt.
Zur Überzahlung der Krankenkassenbeiträge kommt es nach Angaben der BA, weil mit Jahresbeginn für Bezieher von Arbeitslosengeld II zunächst der allgemeine durchschnittliche Beitragssatz von 14,3 Prozent gegolten habe. Auf Grund einer Gesetzesänderung im Frühjahr sei rückwirkend seit Januar aber nur noch der ermäßigte durchschnittliche Beitragssatz von 13,2 Prozent zu zahlen, sagte eine BA-Sprecherin.