Schummelsoftware und Werbeblocker: BGH urteilt über Schutz für Computerprogramme
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Donnerstag (08.45 Uhr) in zwei Streitfällen zum Urheberrecht. Im ersten Fall klagt Sony gegen eine Firma, die Schummelsoftware für die Playstation Portable produzierte - damit konnten beispielsweise bei einem Rennspiel Fahrer früher freigeschaltet werden. Im zweiten Fall klagt der Axel-Springer-Konzern gegen Eyeo, den Vertreiber des Werbeblockers AdBlock Plus. (Az. I ZR 157/21 und I ZR 131/23)