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Stichwort Software-Patente

Software-Patente

Das europäische Patentrecht schließt derzeit noch die Patentierung von Logik aus. Darunter fallen Algorithmen, mathematische Methoden, Musik und auch Computerprogramme. In den USA hingegen können auch in Software umgesetzte Anwendungen oder Geschäftsmodelle mit einem Patent geschützt werden. Dazu gehört unter anderem das äußerst umstrittene "One-Click"-Patent von Amazon. Dem Onlinehändler war ein Patent darauf erteilt worden, dass man auf der Website mit einem einzigen Mausklick eine Bestellung ausführen kann.

Bisher sind Computerprogramme in Europa durch das Urheberrecht geschützt. Das Urheberrecht schützt aber nur den konkreten Programmiercode, nicht aber die Idee oder das Verfahren an sich. In Europa ist es also möglich, dieselbe Idee auf eine andere Weise umzusetzen, ohne gegen das Urheberrecht zu verstoßen oder Lizenzgebühren für ein Patent zahlen zu müssen.

Besonders Großkonzerne fordern Patente

In der Debatte um ein europäisches Software-Patentrecht hatten sich insbesondere Großkonzerne wie Nokia, Siemens und Philips für eine Patentierbarkeit von Anwendungen und Geschäftsprinzipien, die in Software umgesetzt wurde, stark gemacht. Die Befürworter der Software-Patente argumentieren, Erfindungen in dem Bereich erforderten Forschung und Investitionen. Um diese zu schützen, müsse Software patentierbar sein.

Kritiker der Software-Patente führen an, dass besonders für kleine und mittlere Unternehmen ohne starken finanziellen Hintergrund sowie selbstständige Programmierer die Möglichkeiten der wirtschaftlichen Betätigung eingeschränkt werden. Patentrecherchen seien sehr aufwändig und teuer. Selbst nach einem aufwändigen Lizenzierungsprozess gebe es keine Garantie, nicht gegen ein Patent zu verstoßen. Außerdem befürchten die Kritiker, dass Software-Patente auf Dauer die Entwickler freier Software behindern, die mit offenen Quellcodes (Open Source) arbeiten.

DPA DPA

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