Bezieher hoher Einkommen sollen nach einem Zeitungsbericht der 'Frankfurter Allgemeinen Zeitung' bei Insolvenz ihres Arbeitgebers nicht mehr das volle Nettogehalt erstattet bekommen. Der Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums für Arbeitsmarktreformen von 2004 an (Hartz III) sehe vor, dass "die Höhe des Insolvenzgeldes auf die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze begrenzt" werde, berichtet die Zeitung. Damit würde das Insolvenzgeld nur für Bruttoeinkommen von bis zu 5100 Euro, der Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung, ausgezahlt.
Der bisher vorliegenden Referentenentwurf muss allerdings noch mit verschiedenen Ressorts abgestimmt werden, bevor er am 13. August reif für einen Kabinettsbeschluss sei, hieß es aus dem Wirtschaftsministerium.