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Corona-Maßnahmen Kontaktbeschränkungen über die Feiertage: So planen die Bundesländer

Inzidenz 0,0 – diese zwei Landkreise sind wieder coronafrei
Sehen Sie im Video: Coronavirus – aktuelle Zahlen zum Infektionsgeschehen in Deutschland und der Welt. Videoquelle: n-tv


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Bund und Länder wollen am Sonntagvormittag über weitere Maßnahmen in der Corona-Pandemie beraten. Erwartet wird dabei eine Entscheidung über einen bundesweiten Lockdown. Einige Bundesländer haben bereits verschärfte Einschnitte in das private und öffentliche Leben beschlossen.

Bund und Länder wollen erneut darüber beraten, welche Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie notwendig sind - und ob es Verschärfungen geben soll. Wichtig für viele Menschen ist die Frage: Welche Regeln gelten an den Feiertagen? Die Bundesländer können selbstständig über härtere Maßnahmen entscheiden. Einige haben es bereits getan oder es angekündigt. Ein Überblick:

Bund und Länder hatten sich geeinigt, dass die Kontaktbeschränkungen über die Feiertage gelockert werden sollen. Demnach sind vom 23. Dezember bis 1. Januar Treffen im engsten Familien- und Freundeskreis mit bis zu zehn Personen möglich. Normalerweise dürfen nach Bund-Länder-Beschluss derzeit nur fünf Personen aus maximal zwei Haushalten zusammenkommen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und andere Politiker hatten aber daraufhin hingewiesen, dass eine Ausreizung der Feiertags-Lockerungen angesichts des Infektionsgeschehens nicht sinnvoll sei.

Mitarbeiter der Pflege behandeln einen Patienten mit Coronainfektion auf der Intensivstation im Universitätsklinikum Essen

Neue Entscheidungen über Maßnahmen angekündigt

Nach Stand vom Freitag gelten die von Bund und Ländern beschlossenen Lockerungen vom 23. Dezember bis zum 1. Januar in Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Einige dieser Länder haben aber angekündigt, dass darüber neu entschieden werden soll – und dass sie bei Verschärfungen mitziehen würden.

Auch in Hessen und Rheinland-Pfalz ist noch nicht klar, welche Kontaktbeschränkungen an den Feiertagen gelten. Hier sind die Regeln zunächst bis zum 20. Dezember begrenzt.

Eine Verkürzung der Feiertags-Lockerungen haben bereits Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und das Saarland beschlossen: in Baden-Württemberg, Sachsen und im Saarland auf den 23. bis 27. Dezember, in Bayern auf den 23. bis 26. Dezember.

Niedersachsen hat angekündigt, dass hier die Lockerungen nur für die drei Weihnachtstage, also am 24., 25. und 26. Dezember gelten sollen. Auch in Brandenburg ist eine Verkürzung der Lockerungen auf den 23. bis 27. Dezember im Gespräch. Die Regierung in Sachsen-Anhalt hat angekündigt, dass es an Silvester voraussichtlich keine Lockerungen der Corona-Regeln geben wird.

In Berlin soll aufgrund des Infektionsgeschehens gar nicht gelockert werden. Dann dürfen hier auch an Weihnachten und Silvester nur fünf Personen aus maximal zwei Haushalten zusammenkommen. Auch die Landesregierung in Thüringen hat angekündigt, dass es keine zeitlich befristeten Lockerungen geben soll.

tim DPA

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