2005 wurde Hartz IV eingeführt und ersetzt seitdem die frühere Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts. Empfänger müssen nicht zwangsläufig arbeitslos sein, um das Arbeitslosengeld II beziehen zu können – wer nur über ein Einkommen unterhalb des Existenzminimums verfügt, ist prinzipiell berechtigt.
Wie die Grafik von Statista zeigt, ist der Hartz IV-Regelsatz seit 2005 immer wieder leicht gestiegen. In Westdeutschland lag der Satz bei der Einführung von Hartz IV bei 345 Euro, in Ostdeutschland bei 331 Euro. Seit 2007 wird in der gesamten Bundesrepublik ein einheitlicher Satz gezahlt. Dieser erhöhte sich bis 2017 auf 409 Euro. Seit Januar 2018 liegt der Regelsatz für Alleinstehende, Alleinerziehende, nicht-erwerbsfähige Erwachsene und Behinderte bei 416 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Unterkunft und in bestimmten Fällen Mehrbedarfe.
