Arbeitnehmer haben nach einer Kündigung keinen Anspruch auf Bonuszahlungen ihres Unternehmens. Das gilt auch während der laufenden Kündigungsfrist, wie aus einem am 5. Mai bekannt gewordenen Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervorgeht. Die Richter wiesen damit die Klage eines Direktors gegen eine Bank zurück (Az.: 1 Ca 519/03).
Dem Mann war betriebsbedingt gekündigt worden. Vor Gericht forderte er einen Bonus in Höhe von rund 790.000 Euro mit dem Argument, andere Mitarbeiter hätten diese Sonderzahlung auch erhalten. Die Bank habe somit gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen.
Arbeitgeber dürfen laut Urteil ungekündigte Mitarbeiter aber anders behandeln als bereits gekündigte. Die Bonuszahlung habe schließlich in erster Linie einen "Treuecharakter", mit dem Arbeitnehmer an das Unternehmen gebunden werden sollen, heißt es in der Entscheidung. Bei bereits gekündigten Mitarbeitern entfalle dieser Zweck.