Weil er mehrfach lautstarken Sex im auf seinem Balkon aufgestellten Whirlpool hatte und sich Nachbarn dadurch in ihrer Ruhe gestört fühlten, darf ein junger Mann seine Laufbahn bei der Polizei nicht fortführen. Wie "Spiegel Online" berichtet, mussten Kollegen des Bremer Polizeianwärters zwischen Oktober 2017 und Februar 2018 in sechs Fällen ausrücken, weil sich Nachbarn über das laute Liebesspiel beschwert hatten. Ein Nachbar habe daraufhin Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses gestellt, wodurch ein anhaltender Streit beider Parteien entflammt sei - der wiederum einen Polizeieinsatz erforderte: Demnach soll der Mann Zeugen zufolge mit einer Softair-Pistole in Richtung des Balkons des über ihm wohnenden Nachbarn geschossen haben, entsprechende Plastikkugeln seien dort dann auch gefunden worden.
Demnach versuchten Vorgesetzte des Mannes in der Folge vergeblich, den Polizeischüler zur Mäßigung und Deeskalation der Situation zu bewegen. Als schließlich erneut eine Notruf wegen Ruhestörung einging, sei ihm wegen "fehlender charakterlicher Eignung" gekündigt worden.
Charakterlich ungeeignet - nicht nur wegen Sex auf dem Balkon
Dagegen zog der Mann vor Gericht, scheiterte jedoch. Da für Polizisten eine "außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht" gelte, der Mann auf diese hingewiesen worden sei, sich jedoch nicht gebessert habe, sei die Kündigung gerechtfertigt, urteilten die Richter des Oberlandesgerichts Bremen. Zur Ablehnung des Antrags trug demnach auch bei, dass sich der Anwärter bei den Einsätzen in seiner Wohnung äußerst unkooperativ verhielt. So soll er dem Bericht zufolge seine eingesetzten Kollegen bei einem der Vorfälle unentwegt angestarrt haben, während er 45 Minuten lang regungslos auf seinem Sofa saß.
Andere Polizeischüler gaben laut "Spiegel Online" an, dass dem Mann die Kritikfähigkeit fehle und er nicht bereit sei, sich unterzuordnen. Auch habe er des Öfteren Konflikte provoziert. Für die Richter offensichtlich genug Verfehlungen, um an der charakterlichen Eignung des Mannes zu Zweifeln. Eine "Entfernung aus dem Dienst" sei deshalb gerechtfertigt, begründeten sie ihr Urteil.
