Weiterbildung So bekommen Sie einen Kurs bewilligt

Eine Weiterbildungsmaßnahme kann neue Chancen schaffen, der Arbeitslosigkeit zu entrinnen. Hier lesen Sie, was die Voraussetzungen dafür sind, dass die Bundesagentur für Arbeit einen Kurs bewilligt - und wie Sie Ihre Chancen darauf erhöhen.

Eine Weiterbildungsmaßnahme kann Ihnen entscheidend dabei helfen, einen neuen Job zu finden. Allerdings besteht kein Anspruch auf eine von der Agentur für Arbeit geförderte Weiterbildung, der Arbeitsberater entscheidet immer im Einzelfall. Bereiten Sie deshalb das Gespräch mit Ihrem Berater möglichst gut vor, wenn Sie einen konkreten Kurs im Auge haben. Machen Sie sich Gedanken darüber, welche Sprachen oder auch Computerprogramme für Ihre berufliche Weiterentwicklung sinnvoll wären. Wenn Ihnen eine Weiterbildung bewillig wird, erhalten Sie einen so genannten Bildungsgutschein. Damit müssen Sie sich Ihren Kurs selbst suchen. Das geht aber nur bei einem von der Agentur für Arbeit anerkannten Träger und für eine von der Agentur für Arbeit entsprechend geförderte Maßnahme. Wenn Sie es nicht schaffen, Ihren Gutschein innerhalb von drei Monaten einzulösen, müssen Sie eventuell einen neuen beantragen.

Weiterbildungen sollen Einstieg in die Neuanstellung sein

Eine Weiterbildung wird prinzipiell gewährt, wenn Sie die Chancen auf einen neuen Job signifikant erhöht. Als Faustregel gilt: Die Teilnahme an der Weiterbildung soll mit einer Wahrscheinlichkeit von 70 Prozent zu einer Neuanstellung führen. Wobei die Bewertung, wie diese hohe Prozentmarke erfüllt werden kann, im Ermessen der Agentur für Arbeit liegt.

Willkürlich entscheiden die Berater natürlich nicht: Für die Bewilligung einer Weiterbildungsmaßnahme ist entscheidend, ob sich die Weiterbildung in den vergangenen Monaten für Arbeitslose aus der gleichen Region positiv ausgewirkt hat, und ob der Arbeitssuchende für den ausgewählten Kurs geeignet ist und langfristig davon profitieren kann. Gerade wer durch eine Weiterbildung einen fehlenden Berufsabschluss nachholen kann oder die Chance hat, von einer Teilzeit- in eine Vollzeitstelle zu wechseln, hat gute Chancen, den Wunschkurs bewilligt zu bekommen.

Arbeitsagentur bietet Übersicht zu Weiterbildungen im Web

Eine gebündelte Übersicht über die geförderten Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitslose gibt es im Internetangebot der Bundesagentur für Arbeit. Sie stellt in ihrer Aus- und Weiterbildungsdatenbank KURSNET die bundesweit größte Übersicht über Weiterbildungsangebote zur Verfügung. Bei der Suche nach konkreten Angeboten sollten Sie darauf achten, dass in der Suchmaske das Feld "Nur Angebote mit Bildungsgutschein anzeigen" aktiviert wird. Informieren Sie sich aber dennoch sehr genau über den jeweiligen Träger der Weiterbildungsmaßnahmen: Nicht jede Förderungsmaßnahme ist wirklich sinnvoll.

Für Hartz IV- Empfänger gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen für Weiterbildungsmaßnahmen wie für Bezieher von Arbeitslosengeld I.

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