
Mutterschutz
Der reformierte Mutterschutz geht auch auf die Arbeitszeiten von schwangeren Frauen ein. Bislang durften sie nicht an Sonn- und Feiertagen arbeiten. Künftig dürfen Frauen arbeiten - wenn sie wollen, die zuständigen Behörden ihr Go geben und der Arzt keine Komplikationen sieht. Auch die Nachtarbeit wird neu geregelt. Bisher war es Schwangeren verboten, zwischen 20 und 6 Uhr zu arbeiten. Künftig dürfen Schwangere und stillende Mütter auf eigenen Wunsch und mit Genehmigung zwischen 20.00 und 22.00 Uhr arbeiten.
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