
Mutterschutz
Ab dem 1. Januar 2018 tritt das reformierte Mutterschutzgesetz in Kraft. demnach haben nun auf Praktikanntinnen, Schülerinnen udn Studentinnen Anrecht auf Mutterschutz. In der Zeit können sie bei verpflichtenden Veranstaltungen, Prüfungen oder Praktika fehlen.
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