Rund fünf Monate lang hat die Sozialstaatskommission getagt, zuletzt in einer 17-stündigen Mammutsitzung am vergangenen Donnerstag, bis 3 Uhr morgens. Dabei konnten sich die Mitglieder – Verwaltungsexperten einiger Bundesministerien, Vertreter der Bundesländer und der Kommunen – auf insgesamt 26 Empfehlungen einigen.
Sie schlagen eine Zusammenlegung mehrerer wichtiger Sozialleistungen vor, ebenso ein zentrales Portal für die Beantragung der Sozialleistungen und Anreize, um mehr zu arbeiten. So geht es aus dem 49-seitigen Bericht hervor, der dem stern vorliegt. "Bild" hatte zuerst berichtet. Offiziell vorstellen will Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) den Bericht am Dienstag.
Bericht: Beantragung von Sozialleistungen "aufwändig und zeitraubend"
Das Sozialstaatssystem sei im Laufe der Jahre "sehr komplex" geworden, heißt es im Vorwort des Berichts. So überblickten viele Bürgerinnen und Bürger nicht, welche Leistungen sie in welcher Lebenslage in Anspruch nehmen können. Auch sei die Antragstellung "oft aufwändig und zeitraubend". Das soll sich nun alles ändern.
Deshalb empfiehlt die Kommission, das System aus Grundsicherung, der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter, des Kinderzuschlags und des Wohngelds neu zu ordnen. Zukünftig sollen für die Verwaltung dieser Leistungen zwei statt wie bislang vier Behörden zuständig sein, nämlich die Jobcenter und die Sozialämter.
Für alle, die arbeitsfähig sind oder die arbeiten, aber aufstocken müssen, sind dann die Jobcenter zuständig. Für die, die nicht erwerbsfähig sind – beispielsweise Rentnerinnen und Rentner, die Wohngeld beziehen – das Sozialamt.
Die Kommission könnte sich sogar vorstellen, alle an einer Stelle zu bündeln. Dies würde für die Umsetzung allerdings eine verfassungsändernde Mehrheit benötigen und ist damit politisch schwerer umzusetzen.
Für Kindergeld künftig kein Antrag mehr nötig
Für die Bürgerinnen und Bürger soll es künftig eine einheitliche digitale Plattform geben, über die alle Leistungen beantragt werden. Dazu empfiehlt die Kommission einen "weitestgehend einheitlichen Einkommensbegriff".
Bislang zählt im komplizierten deutschen Sozialleistungssystem jeweils etwas anderes als Einkommen, je nachdem, welche Leistung beantragt wird. Dies soll nun vereinfacht werden. Auch wenn die Kommission sich nicht darauf einigen konnte, welche Definition künftig für alle gelten soll. Dies wird nun Aufgabe von Bundesarbeitsministerin Bas, die die Empfehlungen noch in Gesetzesform gießen muss.
Nach den Vorstellungen der Kommission soll das Kindergeld künftig automatisch ausbezahlt werden, also ohne dass dieses extra beantragt werden müsste. Auch die "Leistungen für Bildung und Teilhabe" sollen in einem einfacheren Verfahren bewilligt werden.
Auch einem weiteren Problem soll Abhilfe geschaffen werden: dass es sich bislang für einige Sozialhilfeempfänger nicht lohnt, mehr arbeiten zu gehen, weil sie nur wenig des zusätzlichen Geldes behalten dürfen. Hier schlägt die Kommission vor, höhere Einkommen künftig weniger stark auf die Transferleistungen anzurechnen.
Insgesamt sollen durch die Vorschläge eines "effizienteren Leistungsvollzugs" Kosten eingespart werden. Wie viel Geld damit konkret gespart werden kann, wird in dem Bericht nicht genauer beziffert.
Ein anderes Problem allerdings behandelte die Kommission nicht, Arbeitsministerin Bärbel Bas hatte es nicht in den Auftrag geschrieben: dass viele Kommunen durch die Auszahlung der Sozialleistungen stark an ihrer Grenze sind. Im Vorwort des Berichts wird dies deutlich anerkannt: "Die Kommission ist sich der besonders angespannten Haushaltslage bei Bund, Ländern und Kommunen bewusst." Insbesondere habe sie die "Defizitsituation der Städte, Landkreise und Gemeinden zur Kenntnis genommen", etwa durch die steigenden Ausgaben im Bereich der Eingliederungshilfe oder der Hilfe zur Pflege. Diese Themen seien zwar außerhalb des Auftrags, doch Lösungen müssten "dringend" gefunden werden, heißt es von der Kommission.