
Mehr Hartz-IV
Der Regelsatz für Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II steigt für Alleinstehende von 409 Euro auf 416 Euro pro Monat. Die Grundsicherung für Kinder und Jugendliche vom 7. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhöht sich um fünf Euro.
Alleinstehend / Alleinerziehend | 416 Euro (+ 7 Euro) |
Erwachsene nicht-erwerbsfähige / Behinderte | 416 Euro (+ 7 Euro) |
Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften | 374 Euro (+ 6 Euro) |
Erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen (bis Ende 2019) | 332 Euro (+ 5 Euro) |
nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern | 332 Euro (+ 5 Euro) |
Jugendliche vom 14 bis unter 18 Jahren | 316 Euro (+ 5 Euro) |
Kinder vom 6 bis unter 14 Jahren | 296 Euro (+ 5 Euro) |
Kinder unter 6 Jahre | 240 Euro (+ 3 Euro) |
© Thomas WeiÃenfels/gettyimages