In der Datenaffäre bei der Bahn hat Konzernchef Hartmut Mehdorn das Vorgehen der Sonderermittler Gerhart Baum und Herta Däubler-Gmelin scharf kritisiert. Das Vorgehen der beiden Anwälte werfe die Frage auf, "ob die Voraussetzungen für eine unvoreingenommene und den Grundsätzen der Fairness und Objektivität entsprechende Untersuchung noch erfüllt sind", schrieb Mehdorn an Aufsichtsratschef Werner Müller. Die Arbeitsweise nähre "den Eindruck der Befangenheit" und "Zweifel an einer professionellen Vorgehensweise". Damit wurde ein Bericht des "Handelsblatts" bestätigt.
In dem achtseitigen Schreiben verwahrt sich Mehdorn auch gegen Vorwürfe, die Bahn behindere die Aufklärung. Noch am Montag hatte der Bahnchef mit den Sonderermittlern gesprochen, anschließend hatte das Unternehmen ihnen in einer offiziellen Pressemitteilung volle Unterstützung zugesagt.
Ex-Bundesinnenminister Baum (FDP), die frühere Justizministerin Däubler-Gmelin (SPD) sowie die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG sollen den umstrittenen Datenabgleich, den der stern aufgedeckt hatte, von bis zu 170.000 Bahn-Beschäftigten im Namen der Korruptionsbekämpfung untersuchen. Sie ermitteln im Auftrag des Aufsichtsrats, der am 27. März einen Bericht über die Aufklärung erwartet.
Baum wies die Vorwürfe Mehdorns inzwischen zurück. "Diese Unterstellungen haben keine Grundlage", sagte er dem "Handelsblatt". Bereits vorher hatten sich Baum und Däubler-Gmelin beim Kontrollgremium über "mangelhafte Kooperation" der Bahn beschwert, die die Aufklärung stark behindere. Akten würden erst nach tagelangen Diskussionen herausgegeben, auch würden nicht genügend Computer bereitgestellt.
Auch der FDP-Politiker Horst Friedrich griff Mehdorn wegen des Schreibens an: "Die Vorwürfe dienen dazu, die Anwälte frühzeitig - vor Abgabe des Abschlussberichtes - zu diskreditieren." Auf dieser Basis solle dann der spätere Abschlussbericht als umstritten und zweifelhaft angegriffen werden, mutmaßte Friedrich.
Falls sich mangelnde Rechtskonformität innerhalb des Unternehmens herausstelle, sei "die aktiengesetzliche Verantwortlichkeit dafür eindeutig", sagte er. Die "Geschäftsführungsorgane" treffe persönlich die Pflicht zur Gewährleistung der Rechtskonformität im Unternehmen (Compliance). "Dies träfe Bahnchef Mehdorn als für die Compliance- und die Revisionsabteilung direkt verantwortliches Vorstandsmitglied - egal ob er von den operativen Details wusste oder nicht."
Unterdessen wurde bekannt, dass Aufsichtsratschef Müller dem Verkehrsausschuss des Bundestags vorerst nicht Rede und Antwort stehen will. Müller berief sich in einem Brief an den Ausschussvorsitzenden Klaus Lippold (CDU) auf seine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht, von der ihn nur die "zuständigen Gremien der Deutschen Bahn AG" entbinden könnten. Dies kann nach Müllers Angaben nicht vor der nächsten Aufsichtsratssitzung am 27. März geschehen.
Der Ausschuss hatte am vergangenen Mittwoch Bahnchef Hartmut Mehdorn zu der Datenaffäre gehört. Lippold hatte anschließend gesagt, man werde zwecks Klärung weiterer Fragen auch Müller vorladen.