Was für ein super Schnäppchen: Der Full-HD-Fernseher für unter 43 Euro. Oder einen LG 3-D-TV für nicht mal 90 Euro. Die Angebote, die vor allem über Facebook angepriesen werden, klingen einfach zu verlockend. Man muss sich nur anmelden und kann dann günstig einkaufen – ganz einfach, oder?
Leider nicht, denn diese Angebote beschäftigen seit Jahren Verbraucherschützer und Rechtsanwälte. Statt eines neuen Fernsehers bekommen die Internetkäufer zunächst eine Rechnung. Denn die Anmeldung ist kostenpflichtig, die Jahresgebühr beträgt 240 Euro und die Mitgliedschaft läuft zwei Jahre. Wollen die Kunden von ihrem Kauf zurücktreten, ist dies nicht möglich, denn das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen – und die haben kein Widerrufsrecht wie private Kunden.
Das Unternehmen hinter diesem Geschäftsmodell, B2B Technologies aus Chemnitz, unterhält ein Dickicht aus Unterseiten und Online-Portalen. Die Masche bleibt gleich: Wer sich anmeldet, muss zahlen. Für die Kunden wird aus einem Schnäppchen-Deal schnell ein teurer Rechtsstreit.
Kundschaft über Facebook
Die Seiten heißen "die-besten-einkaufspreise.de", "b2b-kundenportal.de" oder auch "lagerware24.de", doch am Ende landet man immer wieder auf der Seite der B2B Technologies. Dort bekommt man Adidas-Hosen zum Einzelpreis von 2,50 Euro, aber auch gleich 1850 Damenjeans für 43.575 Euro. Der Mix aus professionellen und unscharf selbst geknipsten Fotos, Großhandelsmengen und Einzelteilen verwirrt: Für wen ist diese Seite gemacht? Dass dieses Portal ausschließlich für gewerbliche Verkäufer anglegt ist, kann man zwar auf der Startseite finden. Wer allerdings die Seite nur nach einem günstigen Smartphone scannt, überliest die Hinweise schnell.
Das wirkliche Problem: B2B Technologies selbst verkauft keine Fernseher oder Tablets. Sie selbst stellen für den Rechnungsbetrag nur die Plattform bereit, auf der Händler einkaufen können. Nur für Kunden, die über Facebook auf der Seite landen, ist das nicht ersichtlich - sie hoffen auf Schnäppchen und bekommen saftige Rechnungen.
Gerichte in ganz Deutschland haben immer wieder entschieden , dass privaten Kunden die Rechnungen von B2B Technologies nicht bezahlen müssen. Dennoch wirbt das Unternehmen fleißig auf Facebook für ihre Fernseher. Der Berliner Rechtsanwalt Tim M. Hoesmann kritisiert diese Werbestrategie. Auf Facebook seien eher User und nicht in erster Linie Gewerbebetreibende unterwegs. Dass das Unternehmen selbst gar keine Schnäppchen-Technik vertreibt, sei kaum zu erkennen. „Es gibt Tage, da bekommen wir in der Kanzlei mehrere Anfragen pro Tag. Dann ist über Facebook wieder geworben worden. Danach ist es tagelang ruhig. Das kommt in Wellen“, sagt Hoesmann. Auch wer die Shopping-Suche von Google nutzt, stößt auf Unterseiten der Firma, schreibt der Bonner Rechtsanwalt Thomas Rader. B2B Technologies war weder per Mail noch telefonisch für eine Stellungnahme zu erreichen.
"Dubiose Betrüger"
Für B2B Technologies liegt der Fall klar: Wer sich als private Person unrechtmäßig als Unternehmer auf ihrer Seite registriert, ist ein "dubioser Betrüger". Dazu schreibt das Unternehmen: "Wer sich als Privatperson also der Illusion hingibt, die "B2B Technologies Chemnitz GmbH" mit unwahren Anmeldedaten täuschen zu können, wird mit Sicherheit auch die ausgewiesenen Gebühren zahlen." Auf der Registrierungsseite weist das Unternehmen tatsächlich darauf hin, dass lediglich Unternehmer und selbstständige Freiberufler im Sinne des §14 BGB dort einkaufen dürfen. Die Rechtsform des Unternehmens wird ebenfalls abgefragt.
Der Prellbock des Jahres
Die Verbraucherschützer sehen deutlichen Nachholbedarf bei der Kennzeichung des Online-Shops. Sie bemängeln, dass B2B Technologies zu wenig aufmerksam darauf mache, dass sich das Angebot nur an Firmenbetreiber richte - die gesamte Aufmachung der Seite sei nicht klar als Großhandelsseite erkennbar. Auch den häufigen Namenswechsel der Firma prangern sie an: „Gegründet 2007 als J & P Handelshaus DTL GmbH, im September 2007 Umbenennung in Melango.de GmbH, am 19.04.2013 Änderung in JW Handelssysteme GmbH und am 16.10.2013 in B2B Technologies Chemnitz GmbH“, schreibt die Verbraucherzentrale Sachsen, die im Frühjahr den Negativ-Preis "Prellbock 2013" an die Firma verlieh. Für die Konsumentenwächter steht fest, dass Verbraucher, die auf die Angebote angesprungen sind, gezielt gelockt wurden. "Die Tatsache, dass viele Waren einzeln und nicht in Bündeln oder Paletten angeboten werden, spricht dafür, dass sich die Angebote (auch) an Verbraucher richten", schreibt die Verbraucherzentrale Sachsen.
Skepsis bei persönlichen Daten
"Wenn ich meine persönlichen Daten angeben muss, ist immer Vorsicht geboten", rät Anwalt Hoesmann. Zwar habe er schon viele Klienten mit Erfolg gegen das Unternehmen vertreten – dennoch empfiehlt er: "Zuerst lesen und bei solchen Angeboten immer skeptisch sein." Sollte man doch auf ein vermeintliches Schnäppchen geklickt haben, können Verbraucherzentralen oder spezialisierte Anwälte weiterhelfen.
"Das Unternehmen navigiert in einer juristischen Grauzone", sagt Hoesmann. Er sieht die aktuelle Rechtslage kritisch. "Seit es das Netz gibt, gibt es auch solche Seiten. Und solange es kein grundsätzliches Urteil vom Bundesgerichtshof gegen diese Geschäftspraktiken gibt, werden sie weiter fortgeführt", sagt Hoesmann. Denn auch wenn es unzählige Urteile zugunsten der User gegeben hat, entscheiden einzelne Gerichte immer wieder für das Unternehmen. B2B Technologies Chemnitz peilt in diesem Jahr einen Umsatz von zehn Millionen Euro durch Werbeeinnahmen und Mitgliedsbeiträge an.