Im Streit der Großaktionäre um die Macht bei VW hat das Landgericht Hannover dem Land Niedersachsen recht gegeben und eine Klage von Porsche abgewiesen. Die beiden größten Anteilseigner hatten Beschlüsse der VW-Hauptversammlung angefochten, in der sich beide gegenseitig blockiert hatten. Es geht um die 20-Prozent-Sperrminorität in der VW-Satzung, die Niedersachsen mit seinem entsprechend hohen Aktienanteil ein Veto-Recht bei wichtigen Entscheidungen sichert.
Die Stuttgarter halten derzeit 42,6 Prozent der VW-Stammaktien und haben sich weitere 31,5 Prozent über Optionen gesichert. Im kommenden Jahr will Porsche seine Mehrheit bei VW auf 75 Prozent aufstocken und einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag durchsetzen. Diesen würde bisher die unter anderem in der VW-Satzung festgeschriebene Sperrminorität verhindern.
Porsche kündigte dementsprechend an, Berufung gegen das Urteil einzulegen, das am Donnerstag in Hannover verkündet wurde. "Die Entscheidung des Gerichts ist nicht nachvollziehbar", sagte ein Sprecher des Sportwagenbauers in Stuttgart. "Wir werden in beiden Verfahren Rechtsmittel einlegen und haben in der Sache einen langen Atem."
Einen langen Atem braucht auch Porsches Gegner: Brüssel verstärkt seinen Kampf gegen das VW-Gesetz. EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy drohte der Bundesregierung gar mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). "Wir beharren darauf, dass die 20 Prozent Sperrminorität gegen EU-Recht verstoßen", sagte McCreevys Sprecher. "Am Ende des Tages geht es darum, dass es eine rechtliche Klärung gibt. Das kann nur der EuGH." Im Verfahren wegen Verletzung von EU-Recht habe Deutschland geantwortet, "dass sie unsere Bedingungen nicht erfüllen wollen", sagte der Sprecher. Die Kommission beschloss, das Verfahren zu verschärfen.