ENERGIEMARKT E.ON beantragt Ministererlaubnis

Um die Essener Ruhrgas AG trotz eines Verbotes des Bundeskartellamtes übernehmen zu können, hat sich nun Eon an Wirtschaftsminister Müller gewandt.

Der Energiekonzern Eon hat am Dienstag erwartungsgemäß beim Bundeswirtschaftsminister in Berlin die Erlaubnis beantragt, die Essener Ruhrgas trotz eines Verbots des Bundeskartellamtes übernehmen zu dürfen.

Eon: Vorteile überwiegen

Der Düsseldorfer Konzern begründete seinen Schritt mit der Feststellung, dass die gesamtwirtschaftlichen Vorteile eines Zusammenschlusses mit Ruhrgas die vom Kartellamt angenommene Wettbewerbsbeschränkung überwiegen. Der gestellte Antrag auf eine so genannte Ministererlaubnis bezieht sich konkret auf die 25,5-prozentige Ruhrgas-Beteiligung der Gelsenberg AG, die Eon von der Deutschen BP übernehmen will. Gleichzeitig kündigte Eon an, auch für die 34,8-prozentige Ruhrgas-Beteiligung der Bergemann GmbH eine Sondererlaubnis des Wirtschaftsministers zu beantragen.

Entscheidung innerhalb der Frist

Nach Angaben seines Ministeriums wird der parteilose Wirtschaftsminister Werner Müller voraussichtlich im Juni über den Eon-Antrag entscheiden. Damit würde er die im Wettbewerbsgesetz vorgesehene Frist von vier Monaten ausschöpfen.

Müller auf Eon-Pensionsliste

Müller hatte bereits früher erklärt, die Eon-Ruhrgas-Frage, über die schon in der Politik gestritten wurde, auf jeden Fall noch in dieser Legislaturperiode entscheiden zu wollen. Mehrere Politiker aus Regierungs- und Oppositionsparteien hatten Müller vorgeworfen, er wäre in der Sache befangen, weil er früher einmal Manager bei der Eon-Vorgängerin Veba war. Müller steht nach Eon-Angaben auch auf der Pensionsliste des Konzerns.

Wettbewerbsnachteile aufwiegen

Die Ruhrgas-Einbindung in den Eon-Konzern würde dem Gasgroßhändler einen größeren Finanzierungsspielraum und damit deutlich verbesserte Zugangsmöglichkeiten zum internationalen Beschaffungsmarkt verschaffen, heißt es in der Eon-Mitteilung vom Dienstag. Somit dient die Einbindung zugleich der Sicherung der deutschen Energieversorgung. Damit brachte Eon ein entscheidendes Argument vor. Die Ministererlaubnis darf nämlich nur erteilt werden, wenn bei einer Übernahme die gesamtwirtschaftlichen Vorteile die wettbewerblichen Nachteile aufwiegen oder der Zusammenschluss durch ein überragendes Interesse der Allgemeinheit gerechtfertigt ist.

Jetzt ist Monopolkommission am Zug

Das Wirtschaftsministerium kündigte an, unverzüglich eine Stellungnahme der unabhängigen Monopolkommission einzuholen und die Empfehlung zu berücksichtigen. Bei der Entscheidung soll auch darauf geachtet werden, inwieweit durch den Zusammenschluss die Wettbewerbsfähigkeit beider Unternehmen auf Märkten außerhalb Deutschlands gestärkt wird. Die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Ruhrgas auf ausländischen Märkten durch die Eon-Anbindung hatte Eon in seiner Mitteilung ja gerade als weiteren Vorteil der Fusion bezeichnet.

Genehmigung wahrscheinlich

In der Branche wird erwartet, dass Müller die Übernahme genehmigen wird. »Die Frage ist jetzt nur noch, unter welchen Auflagen, und ob sie genügen, den Wettbewerb auch nur einigermaßen zu gewährleisten«, sagte der Vertreter eines Eon-Konkurrenten, der namentlich nicht genannt werden wollte. Die Auflagen müßten so sein, dass sie einerseits in Deutschland den Wettbewerb weiter erlauben und andererseits Eon auf europäischem oder sogar weltweitem Terrain genügend Bewegungsfreiheit für seine Expansion ermöglichen, hieß es von anderer Seite.

'Vorsorglich' zweite Ministererlaubnis

Das Kartellamt hatte Eon die Übernahme der Gelsenberg im Januar verboten, weil es dadurch eine unzulässige Wettbewerbsbeeinträchtigung auf dem deutschen Strom- und Gasmarkt befürchtete. Über den im vorigen November gestellten Eon-Antrag zur Übernahme der Bergemann muss das Amt bis 9. März entscheiden. Da aber die Kartellwächter schon die Übernahme der 25,5 Prozent Ruhrgas-Anteile von Gelsenberg nicht erlaubt hatten, ist wohl kaum zu erwarten, dass sie die Übernahme der 34,8 Prozent von Bergemann genehmigen, begründete ein Eon-Sprecher die vorsorgliche Ankündigung, auch in diesem Fall eine Ministererlaubnis zu beantragen.

Einigkeit mit fast allen

In Bergemann haben die ThyssenKrupp AG, die britische Vodafone Plc (als Rechtsnachfolgerin von Mannesmann), Eon-Konkurrent RWE und die Ruhrkohle (RAG) ihre Ruhrgas-Anteile gebündelt. Mit Ausnahme der RAG ist Eon bereits mit allen Eignern einig. Mit RAG befindet sich der Konzern nach eigenen Angaben in fortgeschrittenen Verhandlungen.