EU-Kommission Bund darf die Commerzbank retten

Monatelang wurde verhandelt, jetzt steht fest: Die EU-Kommission hat die Rettungsaktion des Bundes bei der Commerzbank genehmigt. Im Gegenzug verpflichtet sich die Bank aber zu allerhand Zugeständnissen. Spitzenkonditionen wird sie ihren Kunden so schnell nicht bieten können.

Die EU-Kommission hat nach monatelangen Verhandlungen grünes Licht gegeben für die staatliche Kapitalspritze an die Commerzbank. Das durch die Finanzkrise und die Übernahme der Dresdner Bank geschwächte Institut muss im Gegenzug für die Genehmigung der Milliardenhilfen aber unter anderem ihre Tochter Eurohypo verkaufen, wie EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes am Donnerstag mitteilte.

Zudem verlangt die Brüsseler Behörde, dass die Commerzbank in den nächsten drei Jahren auf Akquisitionen verzichtet, keine Zinsen auf Hybridkapital (Mischform aus Fremd- und Eigenkapital) bezahlt und im Kundengeschäft keine Konditionen bietet, mit denen sie die Preisführerschaft hätte. Kroes betonte, mit dem von der Commerzbank vorgelegten Restrukturierungsplan werde erreicht, dass die langfristige Rentabilität der Bank wiederhergestellt werden könne.

Der Bund musste der wegen der Übernahme der Dresdner Bank und der Finanzkrise stark angeschlagenen Commerzbank zwei Mal mit insgesamt 18,2 Milliarden Euro unter die Arme greifen. Die zweite Kapitalzufuhr über zehn Milliarden Euro lag seit Januar auf Eis, weil die EU-Kommission nicht mit einer bedingungslosen Beihilfe einverstanden war.

Die Wettbewerbsaufsicht verlangt für die Kapitalspritze des Bundes im Gegenzug eine Umstrukturierung der Commerzbank. Damit will sie sicherstellen, dass das Geldhaus langfristig überlebensfähig ist und andere Institute durch die Beihilfe nicht benachteiligt werden. Die Verhandlungen ziehen sich schon seit Monaten hin.

Reuters
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