Da hat der deutsche Sparkassensektor aber gerade noch mal Glück gehabt: Der Namensschutz für Sparkassen bleibt nach einer Vereinbarung zwischen Bundesregierung und EU-Kommission zumindest auf dem Papier gewahrt. Aus der am Mittwoch veröffentlichten Einigung geht jedoch hervor, dass künftig auch Privatbanken den Namen "Sparkasse" annehmen können, wenn sie sich auf eine Orientierung am Gemeinwohl verpflichten. Konkret geplant ist das im Fall der Berliner Sparkasse. Während der Deutsche Sparkassen- und Giroverband dies als Ausnahme wertete, sprach der Bundesverband deutscher Banken von einem "Präzedenzfall".
Kreditwesengesetz wird nicht geändert
Auch Bundesfinanzminister Peer Steinbrück begrüßte die Einigung, nach der das deutsche Kreditwesengesetz nicht geändert werden muss. Die EU-Kommission gab sich nach Angaben eines Sprechers von Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy mit der Zusicherung zufrieden, dass der umstrittene Paragraf 40 über den Namensschutz künftig stets "im Einklang mit den Gemeinschaftsprinzipien interpretiert" werde. Diese Prinzipien sehen nach Auffassung der Brüsseler Behörde vor, dass Privatbanken nach dem Kauf einer Sparkasse grundsätzlich das Recht haben müssen, deren Namen weiterzuführen.
Laut Paragraf 40 Kreditwesengesetz dürfen diese Bezeichnung aber nur Banken tragen, die "eine am Gemeinwohl orientierte Aufgabenstellung und eine Beschränkung der wesentlichen Geschäftstätigkeit auf den Wirtschaftsraum, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat" aufweisen.
Käufer muss bestimmte Auflagen weiterführen
Der von Kommission und Bundesregierung geschlossene Kompromiss sieht vor, dass bei der Privatisierung einer Sparkasse dem Neubesitzer "die Fortführung bestimmter Gemeinwohlpflichten" auferlegt werden kann. Für den Fall der Berliner Sparkasse, an der sich der Streit entzündet hatte, wurde nun genau dies vereinbart: Nach dem Verkauf der Landesanteile solle der neue Besitzer den Namen "Sparkasse" weiterführen dürfen, sofern er "eine Reihe sparkassentypischer Gemeinwohlaufgaben" übernehme, erklärten Bundesfinanzministerium und Kommission übereinstimmend. Der Bezeichnungsschutz für Sparkassen werde im konkreten Fall "von höherrangigem und unmittelbar anwendbarem Gemeinschaftsrecht...überlagert", heißt es in der Erklärung.
Auf eine grundsätzliche Klarstellung im deutschen Kreditwesengesetz verzichtete die EU-Kommission jedoch. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) wertete die Berliner Lösung dementsprechend als Ausnahme, die "einer beihilferechtlichen Sondersituation" geschuldet sei. "Wo Sparkasse drauf steht, ist auch künftig Sparkasse drin", erklärte der DSGV-Vorsitzende Heinrich Haasis. Dagegen erklärte der Bundesverband deutscher Banken, es sei nun klar, dass der Name Sparkasse auch nach einer Privatisierung vom neuen Eigentümer weiter geführt werden dürfe. "Berlin ist also kein Sonder-, sondern ein Präzedenzfall", betonte Verbandsvorstand Manfred Weber.