Das so genannte VW-Gesetz ist wahrscheinlich nicht zu halten. Das 47 Jahre alte Gesetz, das feindliche Übernahmen verhindern soll, behindere den freien Kapitalverkehr in der EU, teilte der Gutachter des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), Generalanwalt Damazo Ruiz-Jarabo Colomer, in einer Stellungnahme mit, die am Dienstag in Luxemburg veröffentlicht wurde. Er stelle sich damit eindeutig hinter die EU-Kommission, die das Gesetz kippen will.
Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet. Das Gericht ist zwar nicht an die Stellungnahme des Generalanwalts gebunden, folgt dieser aber häufig.
Bund sichert Einfluss über VW-Gesetz
Das VW-Gesetz sieht vor, dass kein Aktionär in Wolfsburg über mehr als 20 Prozent der Stimmrechte bei der Hauptversammlung verfügt, auch wenn er mehr Aktien besitzt. Das Land Niedersachsen hält einen Anteil von 20,8 Prozent, Porsche kommt auf 27,4 Prozent.
Der Generalanwalt teilte mit, das verankerte Höchststimmrecht verstärke die Stellung der Bundesregierung und des Landes Niedersachsen. Privatinvestoren würden abgeschreckt. Der Generalanwalt griff auch das im dem Gesetz verankerte Entsenderecht von Bund und Land in den Aufsichtsrat des Unternehmens an.
Porsche unterstützt EU
Die EU-Kommission hatte vor zweieinhalb gegen die Bundesregierung vor dem höchsten EU-Gericht geklagt. Brüssel sieht die Kapitalverkehrsfreiheit und die Niederlassungsfreiheit in der EU behindert. Die EU-Behörde wird inzwischen von dem Stuttgarter Sportwagenbauer Porsche unterstützt.