FlowTex-Milliardenklage Baden-Württemberg muss nicht zahlen

Das Land Baden-Württemberg muss den Gläubigern des bankrotten FlowTex-Konzerns keinen Schadenersatz zahlen. Die Kläger hatten Landesbeamten Beihilfe zum Betrug vorgeworfen - und wollten 1,1 Milliarden Euro als Ausgleich für ihren Schaden.

Baden-Württemberg muss den Gläubigern der einstigen Vorzeigefirma FlowTex keinen Schadensersatz in Milliardenhöhe zahlen. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat am Montag eine Amtshaftungsklage gegen das Land abgewiesen. Es sei nicht nachweisbar, dass Finanzbeamte den Betrug mit nicht existierenden Bohrsystemen frühzeitig durchschaut hätten, hieß es zur Begründung.

100 Gläubiger zogen vor Gericht

Mehr als 100 FlowTex-Gläubiger hatten in dem Amtshaftungsprozess 1,1 Milliarden Euro als Ausgleich für den Schaden verlangt, der ihnen durch den Zusammenbruch der Schwindelfirma nach der Aufdeckung des Skandals Anfang 2000 entstanden ist.

Das Landgericht Karlsruhe hatte die Klage im Juli 2005 abgewiesen; dagegen hatten die Kläger Berufung eingelegt. Das OLG hat in dem seit Juli des vergangenen Jahres andauernden Verfahren versucht aufzuklären, ob Finanzbeamte bereits 1996 und 1997 über das Schneeballsystem informiert waren. Im Juli hatte das Mannheimer Landgericht zwar einen früheren Betriebsprüfer von FlowTex wegen Vorteilsannahme zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Laut Mannheimer Gericht gibt es aber keinen Beweis dafür, dass er die FlowTex- Machenschaften durchschaut habe. "Wir halten es für unwahrscheinlich, dass bei diesem Betriebsprüfer Kenntnis des Systems vorhanden war", urteilten auch die Karlsruher Richter.

DPA
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