GASTRONOMIE Trinkgeld wird vollständig von Steuern befreit

Frohe Botschaft für deutsche Kellner: Nach der Zustimmung des Bundesrats ist die Trinkgeldbesteuerung nun endgültig abgeschafft.

Auf Trinkgelder müssen künftig keine Steuern mehr gezahlt werden. Der Bundesrat billigte das in der vergangenen Woche im Bundestag beschlossene Gesetz am Freitag in Berlin. Die Neuregelung gilt rückwirkend ab 1. Januar 2002. Profitieren sollen davon alle Gruppen vom Kellner, Friseur und Taxifahrer bis zum Postboten und Krankenpfleger. Der Bund geht von jährlichen Steuerausfällen von rund sechs Millionen Euro aus. Derzeit ist Trinkgeld nur bis zur Höhe des jährlichen Freibetrages von 1224 Euro von Steuern ausgenommen.

Zankapfel zwischen den Parteien

Zwischen den Parteien war jahrelang um die Trinkgeldbesteuerung gestritten worden. Erst im Mai hatten sich die Fraktionen von SPD und Grünen der langjährigen Forderung nach einer Steuerbefreiung für Trinkgelder angeschlossen. Diese war seit Jahren vor allem von der FDP erhoben worden, die unter anderem damit argumentierte, dass in der Praxis die Höhe der Trinkgelder vom Finanzamt geschätzt werde und dabei vor allem die Gastronomie betroffen sei. Die Gleichheit der Besteuerung sei somit nicht gewährleistet.

Schröder: Wahlversprechen eingelöst

Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hatte vor der Bundestagswahl 1998 die Steuerbefreiung in Aussicht gestellt. Das Vorhaben, das auch ins Tourismusprogramm der SPD aufgenommen wurde, war aber lange Zeit von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) und den rot-grünen Finanzpolitikern blockiert worden. Anträge der FDP waren mehrfach abgelehnt worden. Die Union wollte anfangs lediglich den Freibetrag erhöhen.