Die Europäische Kommission hat gegen den Energiekonzern Eon ein Buße von 38 Millionen Euro wegen des Bruchs eines amtlichen Siegels bei einer Kartelluntersuchung verhängt. "Ein Siegelbruch stellt einen schweren Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar", erklärte die Kommission in Brüssel. Bei einer Razzia im Mai 2006 hatten die Brüsseler Beamten bei der Münchener EonEnergie in einem Raum Dokumente gesichert und ihn mit einem Plastiketikett versiegelt. Am folgenden Tag wies dieses Beschädigungen auf, so dass der Verdacht aufkam, dass Eon belastendes Material beseitigen wollte.
Kommission stärkt Wettbewerbsaufsicht
Die Kommission könne Versuche nicht hinnehmen, Ermittlungen der Wettbewerbsaufsicht zu beeinträchtigen und das Vorgehen gegen Kartelle zu untergraben, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. Die Unternehmen könnten wegen der drohenden hohen Strafen gegen Kartelle versucht sein, auf diese Weise einer Bestrafung zu entgehen. "Mit dieser Entscheidung sendet die Kommission die klare Botschaft an alle Unternehmen, dass sich eine solche Behinderung der Ermittlungen nicht auszahlt", warnte Kroes.
Die Geldbuße fiel nur deshalb nicht höher aus, weil es der erste Fall eines Siegelbruchs war. Eon hatte den Vorwurf stets zurückgewiesen und hat Rechtsmittel gegen die drohende Geldbuße angekündigt.
Unhaltbare Ausreden von Eon
Bei den Ermittlungen zu dem Vorfall waren externe Gutachter eingeschaltet worden. Das Siegel der Kommission besteht aus einer berührungsempfindlichen Plastikfolie, auf der Schriftzüge erscheinen, wenn sie angetastet wird. Eon hatte nach Angaben der Kommission erklärt, dies hätte durch Erschütterungen durch das Rücken von Möbeln im Nebenraum, Putzen oder hohe Luftfeuchtigkeit verursacht worden sein können. Auch hätte das Siegel zu alt sein können. Unabhängige Sachverständige hätten diese Theorie aber verworfen, erklärte die Kommission.
Die Durchsuchung damals war Teil einer Untersuchung, ob Eon gegen EU-Wettbewerbsregeln auf dem Strommarkt verstoßen hat. Gegen Eon und Gaz de France läuft inzwischen ein Kartellverfahren. Die Kommission hegt den Verdacht, dass die Konzerne den Gasmarkt nach der Liberalisierung unter sich aufgeteilt und somit gegen EU-Wettbewerbsrecht verstoßen haben.