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Preiserhöhungen, Boni, Kündigung Tricks der Billig-Stromanbieter: In diese 5 Fallen tappen Kunden immer wieder

Wer einfach nur zum günstigsten Stromanbieter wechselt, muss aufpassen, dass er am Ende nicht draufzahlt. Denn einige Billig-Stromanbieter arbeiten mit allen Tricks - und machen ihren Kunden das Leben schwer.

Einen neuen Stromanbieter zu finden, ist heute wirklich nicht schwer. Auf Vergleichsseiten wie Verivox, Check24 oder Toptarif kann jeder eine individuelle Liste günstiger Anbieter finden und mit wenigen Klicks wechseln. Allerdings: Nicht immer sind die günstigsten Anbieter auf den vorderen Plätzen auch die beste Wahl. Sie locken Neukunden zwar erstmal mit sensationell guten Angeboten, versuchen dann aber, sich das Geld mit allerlei Tricks wieder hereinzuholen.

"Es gibt um die 1200 Anbieter, von denen die Mehrzahl fair agiert. Doch leider gibt es eine kleine Zahl an schwarzen Schafen, die versuchen Konsumenten mit Tricks zu übervorteilen", sagt Arik Meyer, Gründer des VergleichsportalsSwitchup. Das Start-up nimmt für sich in Anspruch, nur faire Anbieter zu listen und hat rund 7000 Kundenbeschwerden ausgewertet. Immer wieder im Fokus der Kritik: die Anbieter Stromio, ExtraEnergie und 365 AG, die allesamt bereits von den Verbraucherzentralen erfolgreich wegen unzulässiger Praktiken verklagt wurden.Wie Sie wirklich Energie spare... Mythos und Wahrheit (1907862)

Auf die folgenden fünf Punkte sollten Verbraucher besonders achten:

Falle 1: Unfairer Tarif

Die Vergleichsportale sind zwar im Prinzip sehr übersichtlich. Wer in der Suchmaske einen falschen Haken setzt, kann aber trotzdem in einem unfairen Tarif landen. Grundsätzlich abzuraten ist von Vorauskasse und Pakettarifen. Durch die Mega-Pleite des Billigstromanbieters Teldafax sollten Kunden vor Vorauskasse-Tarifen eigentlich gewarnt sein - trotzdem können Kunden diese Tarife immer noch auswählen. Verbraucherschützer warnen außerdem vor Pakettarifen. Denn die sind nur günstig, wenn man tatsächlich die vorher geschätzte Menge an Strom verbraucht. Wer sich verschätzt, zahlt zu viel.

Falle 2: Teures zweites Jahr (und drittes, und viertes…)

Bei den meisten Vergleichsportalen ist voreingestellt, dass Neukundenboni im Preisranking berücksichtigt werden. Das hat zur Folge, dass auf den ersten Plätzen nur Tarife landen, die vor allem im ersten Vertragsjahr besonders günstig sind. Rechnet man den Bonus heraus, zählen diese Tarife aber nicht unbedingt zu den günstigsten, sodass es schon im zweiten Jahr deutlich teurer wird.

Falle 3: Bonus wird nicht ausgezahlt

Wer einen Tarif mit Bonus wählt, muss darauf achten, dass er das Geld nach dem ersten Vertragsjahr auch wirklich sieht. Denn manche Anbieter warten offenbar darauf, dass der Kunde von sich aus auf den Bonus pocht und lassen ihn sonst stillschweigend unter den Tisch fallen. Zudem ist es gängige Praxis, den Bonus nicht einfach zu überweisen, wie es für alle Seiten am einfachsten wäre. Stattdessen schicken die Anbieter einen Scheck, den der Kunde erst umständlich einlösen muss. Wenn nur einer von Hundert Kunden den Scheck verschlampt, hat sich die Taktik schon gelohnt.

Immer wieder versuchen Billiganbieter zudem mit trickreichen Klauseln die Zahlung zu umgehen. So beanstandete das Landgericht Köln im Juli 2016 sechs Klauseln des Billigstromanbieters 365 AG, der die Marken "immergrün" und "almado-Energy" betreibt. Das Unternehmen hatte unter anderem im Kleingedruckten Kunden vom Bonus ausgeschlossen, die in ihrer Wohnung auch gewerblichen Tätigkeiten nachgehen, zum Beispiel in einem Arbeitszimmer. Das Gericht befand, mit einer solchen Einschränkung in den AGB könne niemand rechnen. Ebenfalls für unwirksam befunden wurde eine Klausel, die Haushalte mit Photovoltaikanlagen, Elektrospeicherheizungen und Wärmepumpen vom Bonus ausschließen sollte.

Falle 4: Versteckte Preiserhöhung

Wenn ein Stromanbieter die Preise erhöht, steht den Kunden ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht zu. Damit die Kunden nur ja nicht auf die Idee kommen, davon Gebrauch zu machen, nutzen die Anbieter einen beliebten Trick: Sie formulieren das gesetzlich vorgeschriebene Informationsschreiben derart, dass der Kunde die Preiserhöhung glatt überliest. Das geht schon bei der Überschrift los: So verschickte Extraenergie seine Preiserhöhungsschreiben eine Zeit lang mit dem harmlos klingenden Mail-Betreff "Energiemarktentwicklungen und -preisanpassungen". In einem mehrseitigen Text wurde sodann über die Energiewende und deren wirtschaftliche Folgen referiert. Der Preiserhöhung selbst wurden - gut versteckt auf der zweiten Seite - ganze zwei Sätze gewidmet. Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Sachsen untersagte das Landgericht Düsseldorf diese Praxis.

Trotzdem sind die Schreiben vieler Unternehmen nach wie vor nicht kundenfreundlich. Häufig wird nämlich nur der neue Preis genannt, nicht aber wie stark die Erhöhung ausfällt. Da niemand seinen Arbeitspreis pro Kilowattstunde auswendig kennt, muss man schon eine alte Rechnung als Vergleich bemühen, um abschätzen zu können, wie heftig die Erhöhung wirklich ausfällt.

Falle 5: Ärger bei der Kündigung

Auch die Kündigung klappt bei unseriösen Anbietern häufig nicht reibungslos, berichtet das Vergleichsportal Switchup. So schließen manche Anbieter die Kündigung per E-Mail und Fax explizit aus und akzeptieren nur Briefe mit Originalunterschrift. Diese umstrittene Methode mache es Kunden unmöglich, über Portale wie Aboalarm zu kündigen. Eine andere besonders perfide Masche: Mit der Kündigung stellt der Anbieter von Lastschrifteinzug auf Überweisung um. Bemerkt der Kunde dies nicht oder zu spät, wird er wegen Zahlungsverzug abgemahnt und ein an sich fälliger Jahresbonus verweigert.

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