Bundesverfassungsgericht billigt Gewinnabschöpfung für Strompreisbremse
Das Bundesverfassungsgericht hat die Gewinnabschöpfung zur Finanzierung der Strompreisbremse gebilligt. Der Eingriff in die Berufsfreiheit sei als Reaktion auf die durch den Ukraine-Krieg ausgelöste "Ausnahmesituation" gerechtfertigt, entschieden die Richterinnen und Richter in Karlsruhe am Donnerstag. Mehrere Verfassungsbeschwerden wurden damit abgewiesen. (Az. 1 BvR 460/23 und 1 BvR 611/23)