Die niederländische Internetapotheke DocMorris muss einem Gerichtsentscheid zufolge ihre im Juli eröffnete erste deutsche Filiale in Saarbrücken vorerst wieder schließen. Damit sind möglicherweise die Expansionsziele der Firma in Gefahr, die sich von der deutschen Präsenz eine deutliche Steigerung des Arzneimittelverkaufs über das Internet erhofft.
Das Verwaltungsgericht des Saarlandes habe in einem Eilverfahren entschieden, dass die Filiale bis zu einer endgültigen Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren geschlossen bleiben müsse, sagte ein Gerichtssprecher. Damit habe das Gericht drei privaten Apothekern vorläufigen Rechtsschutz gewährt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. DocMorris kann dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes einlegen. Eine Sprecherin des Unternehmens war zunächst nicht erreichbar.
Fremdbesitzverbot im Apothekergesetz
Das Verwaltungsgericht habe eine umfassende Interessenabwägung vorgenommen, sagte der Sprecher. "Im Wesentlichen beruht die Entscheidung auf dem so genannten Fremdbesitzverbot des deutschen Apothekergesetzes, wonach eine Apotheke auch einem gelernten Apotheker gehören muss." Ob dieses Argument auch noch im Hauptsacheverfahren den Ausschlag geben wird, ist offen. Denn das Fremdbesitzverbot steht im Widerspruch zum europäischen Wettbewerbsrecht.
Erst Anfang August hatte das Landgericht Saarbrücken den Antrag einer Apothekerin zurückgewiesen, die DocMorris-Filiale zu schließen. Das saarländische Gesundheitsministerium hatte die Betriebserlaubnis erteilt und die Entscheidung mit dem Wunsch nach mehr Wettbewerb begründet. Aus Sicht der Landesbehörden steht europäisches Recht über dem Landesrecht. Auch Bundespolitiker fordern schon seit längerem einen Systemwechsel für mehr Wettbewerb im Apothekengeschäft. Die Grünen sehen dort ein Einsparpotenzial von zwei Milliarden Euro.