Der frühere Porsche-Chef Wendelin Wiedeking hat eine positive Bilanz seiner 17-jährigen Amtszeit gezogen, zugleich aber Bedauern über die Art seines Abgangs geäußert. "Als ich 1992 Vorstandschef von Porsche wurde, hatte ich viele Erwartungen. Was ich letztlich erreicht habe, wäre mir damals nicht einmal im Traum eingefallen", sagte er der "Bild am Sonntag". Aber: "Natürlich hätte ich mir einen anderen Abgang gewünscht, da bin ich ganz offen", erklärte Wiedeking weiter.
Als Buhmann habe er vielleicht für Widersacher gegolten, aber nie für seine Mitarbeiter. "Aber als Legende - bei aller mir eigenen Bescheidenheit - tauge er wirklich nicht." Der "Bild am Sonntag" beschrieb Wiedeking auch seine Gefühle nach dem Abschied. Er sei "unendlich stolz" auf die Porsche-Belegschaft, die "in guten wie in schlechten Zeiten hinter ihm gestanden" habe. "Dass mich die Mitarbeiter bei meiner - wenn man so will - Abschiedsveranstaltung ihre Sympathie noch einmal so innig und ergreifend haben spüren lassen, hat gut getan", so der ex-Porsche-Chef. Er sei "alles andere als ein Weichei, aber dieser Rückhalt, den mir die Kollegen geschenkt haben, macht auch mich sentimental".
Wiedeking hat noch einen Schreibtisch in der Porsche-Zentrale und soll nach Informationen der Zeitung seinen Nachfolger Michael Macht "bei Bedarf" beraten. Für Montagabend hat Wiedeking seine engsten Mitarbeiter zu einem Abschiedsessen ins Restaurant des Porsche-Museums eingeladen.
Deutlich kritischere Töne zu Wiedekings Abschied kommen indes aus dem Bundesarbeitsministerium. Als Reaktion auf die 50 Millionen-Euro-Abfindung für den Ex-Porsche-Chef erklärte Ressortchef Olaf Scholz ebenfalls in der "Bild am Sonntag", dass das Gerechtigkeitsempfinden der Bürger verletzt werde von dem "was manche als Profit und mancher als Vorstandsgehalt kassiert". Leistungsträger sollten gut bezahlt werden, aber es gebe Summen, "die sind unanständig hoch". "Wir müssen diese Exzesse begrenzen", so Scholz. Die SPD wolle deshalb die Möglichkeiten, Vorstandsvergütungen und -abfindungen von mehr als einer Million Euro steuerlich geltend zu machen, deutlich begrenzen.