USM-Haller-Regale
Ums Urheberrecht geht es bei den modularen Möbeln des Schweizer Herstellers USM Haller, die es bis ins "Museum of Modern Art" in New York geschafft haben. Weil der Nürnberger Onlinehändler Konektra das Regalsystem kopierte, zog USM vor Gericht. Der EuGH urteilte Anfang Dezember, dass auch Möbel grundsätzlich als Werke der angewandten Kunst urheberrechtlich geschützt sein können. Ob das konkret auch auf die Haller-Regale zutrifft, muss nun der BGH klären
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