Weil er seinen Händlern jahrelang Preisvorschriften machte, muss der Schulranzenhersteller Fond Of aus Köln mit den Marken "Ergobag" und "Satch" zwei Millionen Euro Bußgeld zahlen. Wie das Bundeskartellamt am Dienstag mitteilte gehe eine solche vertikale Preisbindung häufig zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher und könne dazu führen, dass sie im Ergebnis höhere Preise zahlen müssen. Das Unternehmen bat in einer Stellungnahme um Entschuldigung.
"Ergobags" kosten um 200 Euro oder mehr
"Gerade bei Schulrucksäcken und Schultaschen ist die Zahlungsbereitschaft der Eltern zum Schutz der Kinder relativ groß", erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. "Hier noch zusätzlich eine Preisbindung durchzusetzen, ist in keiner Weise akzeptabel".
"Ergobags" sind Schultaschen, die nach Herstellerangaben dem "Prinzip der optimalen Lastverteilung" folgen, das sich im professionellen Wandersport bewährt habe. Die Ranzen kosten um die 200 Euro oder mehr. Unter der Marke "Satch" stellt Fond Of Schulrucksäcke für ältere Kinder her; auch hier wirbt der Hersteller mit dem ergonomischen Konzept.
Systematische Kontrolle der Preissetzung
Das Verfahren gegen Fond Of war im Zusammenhang mit einem Amtshilfeersuchen der österreichischen Wettbewerbsbehörde eingeleitet worden, die ebenfalls gegen das Unternehmen ermittelte, wie das Kartellamt mitteilte. Nach einer Durchsuchungsaktion im Januar 2019, stellte sich heraus, dass das Unternehmen "über Jahre hinweg Mindestpreise für seine Schulrücksäcke und -taschen vorgegeben" hat und dafür sorgte, dass die Händler diese Preise nicht unterschreiten. Fond Of habe die Preissetzung systematisch kontrolliert und die Einhaltung der Mindestpreise auch mit Sanktionen gegen die Händler durchgesetzt.
Hersteller dürfen laut Kartellamt seit den 70er Jahren nur unverbindliche Preisempfehlungen machen. Fond Of aber habe "seit der Frühphase" der Geschäftsbeziehungen mit seinen Händlern im März 2010 bis August 2018 die Einhaltung der Preise und Vorgaben für den Online-Verkauf "regelmäßig kontrolliert und angemahnt". Bei Abweichungen habe Fond Of "interveniert", die angesprochenen Händler stellten das beanstandete Verhalten teilweise ab.
Eingestelltes Verfahren gegen beteiligte Händler und Handlungsträger
Der Hersteller kooperierte nach Angaben der Behörde "umfassend", das Verfahren sei im Wege der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung abgeschlossen worden. Der Bußgeldbescheid ist damit rechtskräftig. Gegen die beteiligten Händler und gegen die für Fond Of handelnden Personen wurde das Verfahren eingestellt. "Diese Entscheidung akzeptieren wir", erklärte das Unternehmen.

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