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Versicherungsrisiko Diese Geräte sollten nicht laufen, wenn Sie das Haus verlassen

Sie laufen, laufen, und laufen.
 
Gerne auch, wenn wir gar nicht zu Hause sind.
 
Das ist praktisch – solange es keinen Schaden gibt.
 
Und nun?
 
Handle ich grob fahrlässig, wenn ich Haushaltsgeräte unbeaufsichtigt laufen lasse?
 
Bei stundenlanger Abwesenheit: ja. Und das kann zum Problem werden. Es sei denn Spül- oder Waschmaschine sind mit einem sogenannten Aquastop-System ausgerüstet.
 
Übernimmt die Hausratversicherung trotzdem den Schaden?
 
Eigentlich schon, doch der Teufel liegt – wie so oft – im Detail. 
 
"Ob die Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit leistet, hängt nicht zuletzt auch von der einzelnen Police ab. Grobe Fahrlässigkeit kann zwar im Vertrag eingeschlossen sein, das ist aber nicht immer der Fall. Je nach Art der Versicherung schließen vor allem sehr günstige Policen solche Schäden oft aus." Mathias Zunk. Versicherungsexperte des GDV
 
Welche Geräte sollten nicht unbeaufsichtigt laufen?
 
Experten empfehlen: Wer auf Nummer Sicher gehen will, darf grundsätzlich keine Haushaltsgeräte unbeaufsichtigt laufen lassen.
 
Bei Herd und Backofen sollte das Haus auf keinen Fall verlassen werden. Auch Wäschetrockner sorgen für eine erhöhte Feuergefahr – und laufen besser unter Aufsicht.
Bei Spül- und Waschmaschinen ist der Wasserschaden die größere Gefahr. Maschinen ohne Aquastopp bleiben möglichst immer unter Beobachtung. Und wer in den Urlaub fährt, sollte die Geräte ebenfalls nicht anstellen.
 
Im Idealfall kennt man den genauen Inhalt seiner Versicherungspolicen.
 
So weiß man im Schadensfall genau, was einen erwartet.

Darf man die Spül- und Waschmaschine laufen lassen, wenn man sie nicht beobachten kann? Und wenn etwas schief geht, wer übernimmt den Schaden? Wir sagen, welche Geräte nicht unbeaufsichtigt bleiben sollten.

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