Mit den Wahltarifen können die Versicherten verschiedene Extraleistungen absichern oder sich für Tarife mit besonderen Beitragseinsparungen entscheiden. Seit der Einführung des einheitlichen Beitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist dies für die Kassen eine der wenigen Möglichkeiten, sich von Mitbewerbern zu unterscheiden. Entsprechend vollmundig wird das Angebot oftmals angepriesen, manche Kassen haben mehr als ein Dutzend Wahltarife im Programm.
Bisher hält sich die Nachfrage nach Wahltarifen allerdings in Grenzen. Erst 12,1 Millionen der insgesamt 69,8 Millionen gesetzlich Krankenversicherten haben einen solchen Vertrag abgeschlossen.
Die Auswahl an Wahltarifen ist groß: Es dominieren Spar- und Selbstbehaltmodelle, aber es finden sich ebenfalls eine Reihe von variablen Tarifen, etwa mit Schwerpunkten auf zahnärztlichen Leistungen oder der Behandlung im Krankenhaus.
Vom Gesetzgeber sind die Tarife gewünscht, sollen sie doch dazu beitragen, Leistungen zu verbessern oder kostenbewusstes Verhalten der Versicherten zu fördern. Mit der "Rösler-Reform" ist der Wechsel in Wahltarife attraktiver geworden: Mit Ausnahme der Tarife für Selbstbehalt und Krankengeld ist die Bindungsfrist an die Kasse von drei Jahren auf ein Jahr verkürzt worden. Ebenso gilt nun auch bei den Wahltarifen ein Sonderkündigungsrecht, sollte die jeweilige Kasse Zusatzbeiträge einführen oder erhöhen.
Selbstbehalt – Gesundheit wird belohnt
Viele Verbraucher kennen das Prinzip von ihrer Autoversicherung: Man zahlt weniger Beiträge und übernimmt dafür im Schadensfall im Gegenzug einen Teil der Kosten selbst. Auch die Krankenkasse belohnt dieses Risiko: Beteiligt sich der Versicherte an anfallenden Behandlungskosten, erhält er bei einem solchen Selbstbehaltstarif einen Bonus von bis zu 600 Euro. Häufig ist die Höhe von Selbstbehalt und möglicher Prämie an das Einkommen gebunden. Mit den Selbstbehaltstarifen belohnen die Kasse Gesundheit: Wer häufiger krank ist, für den kann es teuer werden.
Bei diesen Tarifen gibt es die größten Unterschiede: Manche Kassen haben nur zwei, andere dagegen über zehn verschiedene Tarife mit Eigenbeteiligung. Es lohnt sich in diesem Fall besonders, ganz genau hinzusehen und auch die Tarife anderer Kassen in den Vergleich mit einzubeziehen. So ist der Selbstbehalt bei manchen Angeboten auf spezielle Leistungen beschränkt, etwa bei Kuren oder Zahnersatz. Außerdem: Bei den Selbstbehalttarifen beträgt die Bindungsfrist nach wie vor drei Jahre.
Beitragsrückerstattung – Auf Nummer sicher
Auch bei Tarifen mit Beitragsrückerstattung erhält der Versicherte einen Teil seiner Beiträge - maximal einen Monatsbeitrag pro Jahr - von der Kasse zurück, wenn er oder (volljährige) mitversicherte Familienangehörige keine Leistungen in Anspruch nehmen. Im Gegensatz zum Selbstbehalt hat dieser Tarif einen entscheidenden Vorteil: Ein Versicherter geht kein finanzielles Risiko ein, da die Kasse im Krankheitsfall die anfallenden Kosten trägt. Ebenso sind Vorsorgeuntersuchungen und einige Schutzimpfungen enthalten, die Bindungsfrist für den Rückerstattungstarif beträgt lediglich ein Jahr. Allerdings warnen Kritiker: Um am Jahresende die Prämie zu erhalten, bestehe die Gefahr, dass ein Patient den Arztbesuch vermeide und eine Krankheit verschleppe.
Variable Kostenerstattung – Darf es etwas mehr sein?
Bei diesen Tarifen werden in der Regel durch Zahlung einer zusätzlichen Prämie höhere Behandlungskosten erstattet. Die Kostenerstattung kann das gesamte Versorgungsspektrum umfassen, aber auch nur Teilbereiche: Beliebt sind Tarife, die einen höheren Kostenanteil der Kasse bei einer Versorgung mit Zahnersatz oder bei einem Krankenhausaufenthalt (Einzelzimmer, etc.) übernehmen, ebenso die ergänzende Absicherung bei Auslandsreisen. Abhängig vom Tarif zahlen die gesetzlichen Krankenversicherer den Teil der Behandlungskosten, der über den vorgeschriebenen Leistungskatalog der Kassen hinausgeht. Wie bei der privaten Krankenversicherung erhalten die Versicherten hierbei zunächst eine Rechnung, die sie zur Erstattung bei der Kasse einreichen müssen.
Für wen sich welcher Wahltarif letztendlich lohnt, hängt stark von individuellen Bedürfnissen ab: Von Tarifen mit Selbstbehalt oder Beitragsrückerstattung profitieren vor allem Gesunde, wer häufig behandelt werden muss, ist bei einem Tarif mit variabler Kostenerstattung besser aufgehoben. Trotz der in den meisten Fällen verkürzten Bindungsfristen sollte ein Versicherter sich gut überlegen, ob und wenn ja, für welchen Wahltarif er sich entscheidet. Die Verbraucherzentralen empfehlen neben einem Vergleich der Angebote, das finanzielle Risiko abzuwägen und vor allem den eigenen Gesundheitszustand realistisch einzuschätzen und zu berücksichtigen.