Verbraucher Kfz-Haftpflicht bis 30. November kündigen

Mehr als 21 Milliarden Euro zahlen Fahrzeughalter in Deutschland jährlich an Kfz-Versicherungsbeiträgen. Ein Wechsel der Versicherung kann also durchaus lohnen.

Mehr als 21 Milliarden Euro zahlen Fahrzeughalter in Deutschland jährlich an Kfz-Versicherungsbeiträgen. Ein Wechsel der Versicherung kann lohnen, raten Verbraucherschützer und weisen auf den 30. November als nächsten Kündigungstermin hin. Um die 45 Millionen bestehenden Versicherungen konkurrieren Dutzende von Anbietern, die mit etlichen Sonderrabatten locken.

Generell sinkende Prämien

Durch den Wettbewerb sind die Prämien insgesamt niedriger geworden, informiert die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Für den Einzelnen werde es jedoch immer schwerer, den richtigen Versicherungsschutz zu finden. So locken die Versicherer mit Rabatten für Garagenbesitzer, Wenig-Fahrer, unfallfreies Fahren und den Zweitwagen.

Neuer Ratgeber

Der neue Ratgeber "Kraftfahrzeugversicherung" hilft auf über 100 Seiten und gibt Informationen beispielsweise über Haftpflicht- und Kaskoversicherungen, über Schutzbrief, sowie Mobilitäts- und Insassenunfallversicherung. Der Ratgeber klärt darüber auf, wer welche Versicherung tatsächlich braucht. Adressen von Organisationen, an die sich Versicherungsnehmer wenden können, wenn es Ärger mit der Versicherung gibt, runden das Angebot ab.

Anstehenden Kündigungstermin beachten

Wer den anstehenden Kündigungstermin nutzen will, sollte seine Kündigung unbedingt schriftlich abfassen, persönlich unterschrieben und sicherheitshalber per Einschreiben mit Rückschein so rechtzeitig verschicken, dass sie bis zum 28. November bei der Versicherung eingegangen ist. Zwar ist die Kündigung bis zum 30. November möglich, aber da dieser Tag auf einen Sonntag fällt, gilt der letzte Werktag davor - eben der 28. Achtung: Kündigungen per Telefon, Email und Fax sind im Nachhinein schwer zu beweisen.

Vor dem Wechsel unbedingt vergleichen

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz empfiehlt, vor einem Wechsel mehrere Angebote einzuholen und zu vergleichen. Der Altvertrag sollte erst gekündigt werden, wenn die neue Versicherungspolice vorliegt. Die neue Versicherungsdoppelkarte muss umgehend an die Zulassungsstelle weitergeleitet werden, ansonsten droht eine Zwangsabmeldung.

DPA