Ab sofort sind Verbraucher beim Abschluss von Versicherungen besser geschützt. Dafür sorgt das neue Versicherungsvermittlungsgesetz, das seit 22. Mai 2007 in Kraft ist. Die Besserstellung kam auf Druck der EU und einer in Brüssel erlassenen Richtlinie zustande. Diese Richtlinie verlangt mehr Professionalität von Policenverkäufern - gerade auch von solchen, die nur nebenberuflich Versicherungen vermitteln. Die EU-Vorgaben wurden nun also in deutsches Recht transformiert. In einem ihrer zentralen Anliegen hat die Umsetzung allerdings einen Schwachpunkt. Die Vermittler hierzulande trifft nun zwar auch die Pflicht zur Beratung vor Abschluss von Verträgen plus Verpflichtung, diese Beratung zu protokollieren. Schriftlich festzuhalten sind Versicherungsbedarf sowie vorgeschlagene Lösung und Begründung, warum diese konkrete Lösung gewählt wurde. "Das alles möglichst wortgetreu. Das verbessert die Beweislage der Versicherten, falls später Probleme im Versicherungsschutz auftreten", betont Lilo Blunck vom Bund der Versicherten.
Verbesserung mit Schwachpunkten
Der Schwachpunkt: Der Versicherte kann von sich aus auf die Beratung und das entsprechende Protokoll verzichten. So sieht es die neue Schutznorm vor. Blunck: "Dann aber verzichtet er auf wichtige Unterlagen mit Beweischarakter, falls es zum Streit über Vertragsinhalte und die Durchsetzung von Ansprüchen kommt. Daher sollte jeder Kunde sein Recht auf Beratung und Dokumentation ausüben." Die Versicherungsexpertin warnt aber auch davor, dass Vermittler Beratung und Bericht als reine Formalie darstellen könnten und ihre Kundschaft dahingehend beeinflussten, das ganze nur oberflächlich abzuhaken. Vermittler und Kunde müssen überdies das Protokollierte abzeichnen. Das gleiche gilt für den Verzicht, der wird ohne schriftliche Bestätigung des Kunden nicht wirksam.
Des weiteren sind Vermittler neuerdings verpflichtet, eine Berufshaftpflicht abzuschießen und sich bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu registrieren. Diese IHK-Registernummer müssen sie potentiellen Kunden beim ersten Kontakt mitsamt quasi einer kompletten Visitenkarte kundtun. Vermittler haben ihren Namen zu nennen, die Versicherungsfirma mit Geschäftsanschrift, eigenen Status dort und insbesondere die Adresse für Beschwerden. Blunck: "Doch die IHK-Registrierung allein ist noch lange kein Nachweis einer besonderen Sachkunde. Das müssen Verbraucher im Versicherungsgeschäft gerade beim Umgang mit Vertretern beachten, die nur nebenbei Policen anbieten. Wer mehr über die Qualifizierung wissen möchte, muss das Register bei der IHK einsehen." Die Beratungsqualität sei generell höher bei Maklern und Vertreter, die für mehrere Versicherungsfirmen aktiv sind.
Vorsicht bei "Hobby-Vertretern"
Diese Profis können zudem besser unter mehreren Anbietern das "Beste" für ihre Kundschaft herausfiltern. Allgemein lässt sich daher sagen, je professioneller die Organisationsform eines Vermittlers, je qualifizierter sein Service. Zum Beispiel können Makler eine umfassende Bedarfs- und Risikoanalyse durchführen, wenn ein Kunde seinen Versicherungsschutz insgesamt gecheckt haben möchte. Blunck: "Das kann ein Hobby-Vertreter nicht leisten."
Sie moniert vor allem auch noch eine Ausnahmeregelung für so genannte Annexvertriebe. Annex deshalb, weil sie nicht hauptamtlich Versicherungen feilbieten. Dazu gehören Optiker, Autohäuser und auch Tchibo. Optiker offerieren Brillenversicherungen, Autohäuser die Police fürs Gefährt und "Kaffeeröster" Tchibo die Absicherung für alle möglichen Risiken. Blunk: "Trotzdem fallen solche Annexbetriebe nicht unters Vermittlergesetz."