Gleich ganz zu Schrott fuhr Andreas Mertens aus Fürth seinen Peugeot 206, als er die rote Ampel missachtete nur weil er auf dem Fahrzeugboden nach der heruntergefallenen Zigarette suchte. Pech hatte auch Ella Wölkat aus Mohnheim bei Düsseldorf. Ihre Küche brannte lichterloh, weil sie beim Bügeln eine Pfanne mit Fett auf dem Herd vergessen hatte.
Kampf um die Quote
Wer bisher in solchen Fällen Geld von seiner Hausrat-, Wohngebäude- oder Kaskoversicherung wollte, musste sich häufig vor Gericht mit der Assekuranz streiten und bekam entweder den Schaden ersetzt oder ging enttäuscht leer aus. Damit ist bald Schluss. Für alle neuen Sachversicherungspolicen, die ab Januar 2008 abgeschlossen werden und die laut ihren Bedingungen nicht für grob fahrlässig verursachte Schäden aufkommen, gelten die verbraucherfreundlichen Regeln des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).
Demnach gibt es auch bei schweren Fehlern, die zu einem Versicherungsschaden führen, noch eine Entschädigung von der Versicherung. "Wer bei Rot über die Ampel fährt, der muss nach altem Recht damit rechnen, das er hinsichtlich der Kaskoentschädigung vollkommen leer ausgeht. Nach neuem Recht wird immer eine Teilleistung fällig", erläutert Jörg Elsner, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein. Das Alles-oder-Nichts-Prinzip wird durch den Kampf um die Quote ersetzt. Die Quote hängt vom Grade des Verschuldens ab und kann zwischen null und 100 Prozent liegen (siehe Tabelle).
Auch Altkunden profitieren
Doch auch manche Altkunden profitieren von den neuen Regeln. Im Vorfeld des traditionellen Wechseltermins zum 30. November in der Autoversicherung wenden einige Versicherungsgesellschaften die neuen Regeln im vorauseilenden Gehorsam an. Die VHV schon zum 1. Oktober, die HUK-Coburg und die Württembergische für alle Sachsparten ab Januar 2008. "Bei der Schadenregulierung in Sach-, Auto- und Unfallversicherung gilt auch für unsere Altkunden das neue Recht", verdeutlicht HUK-Coburg-Vorstand Rolf-Peter Hoenen. Die Kölner DEVK behält sich dagegen vor, jeden Einzelfall zu prüfen. Andere Versicherer wie Allianz oder HDI Gerling denken derzeit noch intensiv nach, wie sie bestehende Verträge behandeln wollen. Grund: Nach den Buchstaben des Gesetzes kommen Altkunden eigentlich erst 2009 in den Genuss der Vorteile.
Die Umstellung auf neues Recht bringt selbst Kunden mit kundenfreundlichen Policen - bei denen die Versicherer weitgehend auf den Ausschluss der groben Fahrlässigkeit verzichten - noch Vorteile. Dann gibt es nämlich selbst die für Bereiche, die in den Edel-Policen weiterhin voll vom Alles-oder-Nichts-Prinzip bedroht sind, eine Chance auf Leistung. Wer also beispielsweise grob fahrlässig falsche Angaben macht oder die Gefahr erhöht, weil er beispielsweise mit abgefahren Reifen fährt, wird mit neuem Recht besser gestellt. Das gilt in der Kaskoversicherung für Diebstahl sowie bei Fahrten unter Alkohol und Drogen. Für beide Bereiche hat kein Autoversicherer den Ausschluss der groben Fahrlässigkeit aufgehoben.
Vorteile selbst bei Komfort-Policen
Bisher geht daher ein Autofahrer, der seinen Autoschlüssel in der Diskothek einfach in der Jackentasche lässt und es Dieben so leichtfertig ermöglicht, das Auto zu stehlen, vollkommen leer aus, wie das Oberlandesgericht Rostock (Az. 6 U 212/03) bestätigte. Nach neuem Recht müssen die Autoversicherer auch in solchen Fällen zahlen. "So lange der Autofahrer nicht nachweislich vorsätzlich gehandelt hat, gibt es nun zumindest einen Anspruch auf eine Teilleistung", verdeutlicht Experte Elsner. Verbraucherschützen raten allerdings Autofahrern, ihre Policen bis zum ordentlichen Kündigungsterm am 30. November zu überprüfen. "Derzeit gibt es zwar keinen Hinweis auf Prämiensteigerungen", sagt Versicherungsexperte Erk Schaarschmidt von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Das Sparpotential im Markt sei aber immer noch groß. Wer zu einem günstigeren Anbieter wechselt hat in diesem Jahr daher einen doppelten Vorteil: Er spart Prämien und erhält besseres Recht.
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Die Verkehrs- und Versicherungsrechtler Hans-Jürgen-Gebhardt (Homburg/Saar) und Hubert van Bühren (Köln) haben eine erste Quoten-Hitliste erstellt.
Quoten-Streit - mit dem neuen VVG fällt das gefährliche Alles-oder-Nichts-Prinzip und es beginnt bei allen Versicherern - die die grobe Fahrlässigkeit nicht bedingungsgemäß einschließen - der Quoten-Kampf. Je nach Schwere des Fehlers des Versicherten gibt es eine Entschädigungsquote.
Schäden, die bisher von den Gerichten als grob fahrlässig bewertet wurden | Künftig mögliche Entschädigungsquote nach neuem VVG |
Autodiebstahl. Fahrzeug, mit steckendem Zündschlüssel, wird trotz Wachhund entwendet. | 25 bis 50 Prozent |
Unfall. Ein LKW-Fahrer gibt zu Protokoll, dass er kurz eingeschlafen sei, weil er Atemprobleme habe. | 25 bis 50 Prozent |
Unfall unter Alkohol (0,8 Promille). | 0 Prozent |
Einbruchdiebstahl durch ein zum Hof gelegenes gekipptes Fenster. | 100 Prozent |
Unfall. Autofahrer bückt sich nach einer heruntergefallenen Kassette oder Zigarette. | 25 bis 50 Prozent |
Einbruchdiebstahl durch gekipptes Fenster bei 11-stündiger Abwesenheit. | 50 bis 60 Prozent |
Einbruchdiebstahl nach vergessenem Abschließen eines Glasfensters in der Eingangstür. | 60 bis 70 Prozent |
Unfall durch abgefahrene Reifen. | 25 bis 50 Prozent |
Brand durch Grillkamin mit Glut, der eine Stunde unbeaufsichtigt war. | 60 Prozent |
Unfall. Ausweichen vor einem Hasen. | 50 Prozent |
Wasserschaden durch einen geplatzten alten Schlauch (neuen Schlauch) an der Waschmaschine infolge eines offenen Wasserhahns. | 30 Prozent / 70 Prozent (neuer Schlauch) |
Unfall. Autofahrer konzentriert sich kurzfristig auf seinen defekten Heckscheibenwischer und überfährt eine rote Ampel. | 50 bis 75 Prozent |
Brand nach einer 10 Minuten lang auf dem Herd vergessener Pfanne mit Fett | 40 Prozent |
Unfall. Stoppschild missachtet wegen Sonneneinstrahlung. | 25 bis 50 Prozent |
Brand durch vergessene Kerzen. | 70 Prozent |
Ampel missachtet wegen Sonneneinstrahlung. | 25 bis 100 Prozent |
Diebstahl des Autos nach vorherigem Diebstahl des Autoschlüssels aus der Manteltasche in einem öffentlichen Restaurant. |
Alle Angaben sind grobe Schätzwerte, entscheidend sind jeweils die Umstände des Einzelfalls.