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Aktuell gibt es ordentlich Zoff um Heizungsanlagen. Das Aus für Gas- und Ölheizungen soll bald kommen. Doch es gibt nun eine weitere Heizmöglichkeit, die überprüft werden sollte: Das Heizen mit älteren Kaminöfen. RTL weiß, welche Modelle und Jahrgänge betroffen sind.
Feinstaubbelastung durch Kaminöfen
Bei den Kaminöfen geht es um ein Schlagwort, das gerade nicht besonders im Trend ist, aber immer noch allgegenwärtig: die Feinstaubbelastung. Um die in den Griff zu bekommen, ist bereits am 22. März 2010 die 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) in Kraft getreten.
Die Verordnung regelt die Installation, Beschaffenheit und den Betrieb von Kleinfeuerungsanlagen in privaten Haushalten sowie in Industrie und Gewerbe. Sie gilt für kleine und mittlere Feuerungsanlagen, die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz keine Genehmigung brauchen.
Dazu zählen:
- Kamin
- Kaminofen
- Kachelofen
- Pelletofen
- Scheitholzofen
- Hackschnitzelofen
- Kohleofen
In der Verordnung ist grundsätzlich festgelegt, wann und bei welchen Emissionswerten ältere Öfen außer Betrieb genommen werden und welche Ansprüche sie erfüllen müssen. Bereits im Jahr 2020 mussten Öfen stillgelegt werden, die vor 1995 errichtet wurden und bestimmte Grenzwert-Vorgaben nicht erfüllen konnten.
Diese Kaminöfen müssen jetzt überprüft werden
Bis zum 31. Dezember 2024 müssen Kaminöfen ausgetauscht werden, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb gingen. Wichtig: Der Austausch muss nur erfolgen, wenn folgende Grenzwerte der Stufe 1 der BImSchV nicht überschritten werden:
- Ausstoß von 2,0g/m³ Kohlenmonoxid
- Ausstoß von 0,075 g/m³ Feinstaub
Außerdem muss die Feuerungsanlage einen Wirkungsgrad von mindestens 75 Prozent (Kachelofen: 80 Prozent) vorweisen.
Verfügt man über einen Herstellernachweis, der die Einhaltung der Grenzwerte bescheinigt, oder besteht der Kaminofen eine Messung vor Ort durch den Schornsteinfeger, kann der Kaminofen ohne zeitliche Einschränkung weiter betrieben werden. Bei einigen Geräten können auch durch Filtereinbau die Grenzwerte erreicht werden.
Wenn der Kaminofen weder die Vorgaben erfüllt, noch nachgerüstet werden kann, muss er außer Betrieb genommen und durch ein neueres Modell ausgetauscht werden, das aktuelle Vorgaben erfüllt. Das Umweltbundesamt empfiehlt bei mehr als 15 Jahre alten Anlagen grundsätzlich einen Austausch. Tipp: Beim Neukauf eines Kaminofens sollten ein hoher Nutzungsgrad und geringe Schadstoffemissionen im Mittelpunkt stehen.
Hier gibt es Geld vom Staat für die Haussanierung

Behörden lieben Abkürzungen. Wer sich wegen des Gebäude-Energie-Gesetzes GEG mit der Sanierung seiner Immobilie beschäftigt, stößt schnell auf die nächste Abkürzung: BEG – die Bundesförderung für effiziente Gebäude. In der BEG sind die zahlreichen früheren Einzelförderungen von energetischen Sanierungen zusammengefasst. Die meisten Hausbesitzer und Eigentümergemeinschaften fallen in die Regelungen des BEG-EM, der Bundesförderung für Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung. Da der Gesetzgeber das BEG laufend erneuert sind weitere Abkürzungen hinzugekommen. Ab Januar 2024 hat das "BEG-PT" das BEG-EM ersetzt. PT steht für Prüftool und ist ein eher behördeninterner Hinweis auf das neu eingeführte digitale Prüfverfahren. Für Verbraucher interessanter ist das im Juli 2024 eingeführte "BEG-ZB", einer Förderung für Haushalte unterhalb von 40.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommens.
Die Förderungen von Einzelmaßnahmen liegt seit 2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA. Einzelmaßnahmen sind zum Beispiel die Dämmung, der Einbau wärmeisolierender Fenster oder der Austausch von Öl- oder Gas-Heizungen gegen Wärmepumpen. Dabei übernimmt die BAFA einen bestimmten Prozentsatz der Rechnungen. Was dafür zu tun ist, erklärt die BAFA Schritt für Schritt hier.
Was wie und in welchem Umfang gefördert wird, ist mitunter komplex, vor allem wenn die Arbeiten verschiedene Gewerke umfassen. Grundsätzlich gilt: Die förderfähigen Kosten sind bei 60.000 Euro pro Jahr auf zehn Jahre gedeckelt, insgesamt also 600.000 Euro. Für alle, die sich bereits mit der energetischen Sanierung ihres Haues beschäftig haben, hat die BAFA eine umfangreiche FAQ zusammengestellt.
Diese Ausnahmen gibt es für Kaminöfen
Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Nicht jeder Kaminofen muss bis Ende 2024 ausgetauscht werden. Ausgenommen sind laut der 1. BImSchV folgende Feuerstätten:
- Öfen, welche die einzige Wärmequelle im Haus sind
- offene Kaminöfen, die nur selten befeuert werden
- Grundöfen
- historische Öfen, die vor 1950 errichtet wurden
- Kochherde, Backöfen und Badeöfen
Sind Sie sich nicht sicher, welche Art Ofen Sie betreiben, dann lassen Sie einen Fachmann kommen. Der kann Ihnen dann bescheinigen, ob Ihr Ofen unter den Ausnahmen fällt – und bei Bedarf vor Ort die Grenzwerte messen.