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1. Januar 2008, 11:27 Uhr

Finger weg von zweifelhaften Quellen

Eine Verschärfung des Urheberrechts ist in Kraft getreten: Von nun an ist das Nutzen "offensichtlich rechtswidriger" Angebote strafbar. Das Gesetz zielt besonders auf Downloads von Filmen und Musik aus dem Internet. Und auch wer selbsterstelltes Material online veröffentlicht, muss vorsichtig sein.

Wer im Urlaub auf dem Flohmarkt DVD-Schnäppchen jagt, kann relativ sicher sein, Raubkopien gekauft zu haben. Der Zoll kann sie einziehen© Aly Song/Reuters

Wer aus zweifelhaften Quellen im Internet Musik oder Filme auf den eigenen Computer herunterlädt, macht sich vom neuen Jahr an strafbar. Darauf hat der Branchenverband Bitkom hingewiesen. Das in diesem Punkt bislang nicht eindeutige Urheberrecht sei entsprechend verschärft worden, erklärte der Verband. Nach der neuen Gesetzeslage dürfen "offensichtlich rechtswidrige" Angebote nicht genutzt werden. Vorsicht sei deshalb bei kostenlosen Angeboten angesagt. Manchmal böten freilich Künstler und kommerzielle Anbieter Gratis-Songs zu Werbezwecken an. Dann sei der Download rechtlich unbedenklich.

Generell gelte, dass auch weiterhin alle Rechte beim Urheber eines Werkes lägen, erläuterte der Verband. Privatkopien würden aber geduldet. Das Kopieren einer Original-CD oder die Zusammenstellung eines Musik-Mix für Freunde sei zulässig, solange es bei geringen Stückzahlen bleibe. Eine feste Grenze gebe es nicht. Vor Jahren habe jedoch die Rechtsprechung ein Maximum von sieben Kopien akzeptiert.

Eindeutig verboten ist aber die Umgehung eines Kopierschutzes. Solche CDs könnten analog zum Beispiel auf Kassette überspielt werden (was einen Qualitätsverlust bedeutet). Die direkte digitale Kopie nach Knacken des Schutzes gilt jedoch als Raubkopie und kann mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden. Strafbar macht sich auch, wer eine offensichtlich unrechtmäßige Kopie weiter vervielfältigt. Gebrannte Spielfilme sollten immer misstrauisch machen: Nahezu alle DVDs enthalten einen Kopierschutz. Bei Filmen, die für die Kinos angekündigt, aber noch nicht angelaufen sind, ist die Legalität grundsätzlich zweifelhaft.

Vermeintliche Schnäppchen im Urlaub

Gesundes Misstrauen ist nach den Ratschlägen von Bitkom bei Urlaubsschnäppchen angesagt. Es kann sich dabei um professionelle, täuschend echt wirkende Raubkopien handeln. Sie kann der Zoll ersatzlos beschlagnahmen.

Vorsicht auch bei der eigenen Homepage

Computernutzer müssen das Urheberrecht auch auf der eigenen Homepage beachten. Wer mit Musik aus kommerziellen Quellen untermalte Urlaubsfilme im Internet veröffentlicht oder das Lieblingslied spielen will, muss sich in der Regel an die Gema wenden und Rechte erwerben. Das gilt auch für Podcasts, also selbst produzierte Radiosendungen im Netz. Es ist nicht zulässig, urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne Erlaubnis öffentlich zugänglich zu machen. Das gilt auch für Bilder, die beispielsweise von einer anderen Webseite kopiert wurden, oder für Landkartenausschnitte: Wer den Weg zu einer Party zeigen will, sollte lieber selbst eine Skizze machen, denn natürlich haben auch die Kartenverlage geschützte Rechte an ihren Produkten.

 
 
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