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12. August 2009, 19:00 Uhr

Was darf mit meinen Daten geschehen?

Datenhandel

Der ungehemmte Handel mit persönlichen Daten soll eingeschränkt werden. Eine Gesetzesverschärfung dazu tritt Anfang nächsten Monats in Kraft. Wir erklären, was dann noch erlaubt ist und was nicht.

Nach mehreren Skandalen von Datenmissbrauch in der Wirtschaft hat der Bundestag im Juli das Bundesdatenschutzgesetz geändert. Damit soll der ungehemmte Handel mit persönlichen Daten eingeschränkt werden. Das Gesetz tritt am 1. September in Kraft. Für einige Bestimmungen gibt es längere Übergangsfristen.

Darf ein Unternehmen persönliche Daten weiterhin verkaufen?

Persönliche Daten dürfen grundsätzlich nur noch verwendet werden, wenn die Betroffenen ausdrücklich zustimmen. Bislang war der Handel erlaubt, wenn es keinen Widerspruch gab. Die Betroffenen wussten oft nicht, wer ihre Daten erhält. Von dem neuen Grundsatz lässt das Gesetz Ausnahmen zu. Dies betrifft das sogenannte Listenprivileg. Werbewirtschaft, Medienunternehmen und Meinungsforscher dürfen weiter listenmäßig erfasste Daten bestimmter Personengruppen ebenso nutzen wie gemeinnützige Organisationen zur Spendenwerbung. Eine Einwilligung ist auch dann nicht erforderlich, wenn die Betroffenen erkennen, wer ihre Daten erhoben hat. Eingeführt wird ein Kopplungsverbot: Der Abschluss eines Vertrages darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass persönliche Daten für die Werbung verwendet werden.

Wird Datenmissbrauch in Zukunft härter bestraft?

Der Bußgeldrahmen für formelle Verstöße wird bis auf 50.000 Euro verdoppelt. Schwere Verstöße können mit 300.000 Euro bestraft werden (bisher 250.000 Euro). Zudem dürfen unrechtmäßige Gewinne abgeschöpft werden.

Gibt es ein Datenschutzsiegel für Unternehmen?

Nein. Die ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehene freiwillige Überprüfung des Datenschutzes von Unternehmen wurde im Laufe der Gesetzesberatungen gestrichen.

Wird der Datenschutz von Arbeitnehmern verbessert?

Das Gesetz enthält dazu nur wenige allgemeine Bestimmungen. Der Kündigungsschutz für die betrieblichen Datenschutzbeauftragten wird verbessert. Ein eigenständiges Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz soll es erst in der nächsten Legislaturperiode geben.

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